Nachgefragt
Franziska Heins führt den Geschäftsbereich III der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Die Juristin verantwortet damit das Kerngeschäft Rente und ist verantwortlich für über 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hauptverwaltung in Münster und in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen sowie in den Prüfbüros in ganz Westfalen.
Quelle:DRV Westfalen
Franziska Heins
Wo lagen 2024 die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Rente?
Die Einführung des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten stellte eine enorme Herausforderung für unsere Mitarbeitenden dar. Die Umsetzung war aufwendig, auch wenn der Großteil der Fälle automatisiert erledigt werden konnte, blieb eine Vielzahl, die manuell bearbeitet werden musste. Unsere Mitarbeitenden haben das hervorragend gemeistert, trotzdem hätte ich mir eine weniger bürokratische Regelung gewünscht.
Welche Auswirkungen wird die demografische Entwicklung auf die Arbeitsmengen der Deutschen Rentenversicherung in der Zukunft haben? Und wie ist die DRV Westfalen dafür aufgestellt?
Die demografische Entwicklung betrifft uns doppelt. Ein erhöhtes Arbeitsaufkommen durch mehr Rentenanträge muss von einem immer kleiner werdenden Mitarbeiterkreis bewältigt werden, sodass die Arbeitsmenge und die damit einhergehende Arbeitsbelastung stetig anwächst. Aus diesem Grund wird die Digitalisierung immer wichtiger, um auf diese Weise weitere Prozesse zu automatisieren und um damit die Mitarbeitenden langfristig zu unterstützen und zu entlasten. Denn die Rentenzahlungen müssen jederzeit gewährleistet sein. Das Projekt rvEvolution soll hier eine bedeutende Rolle spielen. Wir entwickeln gemeinsam mit allen Rentenversicherungsträgern ein neues System für unsere Kernaufgaben. Gleichzeitig müssen wir unser Bestandssystem weiter pflegen. Um unsere Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, stärken wir digitale Kompetenzen und die Resilienz unserer Beschäftigten.
Im Jahr 2024 wurde das Ende der Ampelregierung eingeläutet. Was wünschen Sie sich im Bereich der Rentenpolitik von einer neuen Bundesregierung?
Es ist bekannt, dass die Herausforderungen im Bereich der Alterssicherung bereits gegenwärtig enorm sind und weiterhin sein werden. Es sind daher grundsätzlich Überlegungen zu kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zu tätigen. Hierfür wäre es meines Erachtens nach sinnvoll, zügig eine parteiübergreifende Expertengruppe einzurichten, um gemeinsam Ideen für die weitere Stabilisierung unseres Alterssicherungssystems zu entwickeln. Rentenpolitik braucht Verlässlichkeit.
Der Zuschlag im Detail erklärt
Die Regelungen für die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente wurden in der Vergangenheit wiederholt angepasst. Deutliche Verbesserungen gab es insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019. Profitiert haben damals jedoch nur Neurentnerinnen und Neurentner. Menschen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente erhielten, wurden nicht erreicht. Ziel des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes ist es daher, auch für sie die Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen. Seit Juli 2024 werden gesetzliche Verbesserungen von uns umgesetzt,160.269 Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters- oder Hinterbliebenenrente erhielten am 31.12.2024 einen solchen Zuschlag zu ihrer Rente.
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten
Zuschlag zur Rente
Rentnerinnen und Rentner erhalten einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Zuschlagshöhe
Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.
Auszahlungsverfahren in zwei Stufen
Stufe 1
Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt Mitte des Monats. Der Zuschlag wird auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.
Stufe 2
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.
Videos zum Thema
Fragen und Antworten
- Wer hat Anspruch auf den Zuschlag?
- Wann und wie erfahre ich, ob ich einen Zuschlag erhalte?
- Warum fällt der Zuschlag mit 4,5 und 7,5 Prozent unterschiedlich hoch aus?
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem FAQ-Bereich zusammengestellt.
Infografik zum Thema
Wann wird der Zuschlag ausgezahlt? Wie hoch fällt der Zuschlag aus? Die wichtigsten Informationen zu den Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten haben wir für Sie in einer Infografik zum Herunterladen zusammengestellt.
Quelle:drv
Diese Informationen sind Bestandteil des digitalen Jahresberichts für das Jahr 2024. Der Bericht ist am 7. Mai 2025 erschienen.