Deutsche Rentenversicherung

Freiwillige Einzahlungen (Sondereinzahlungen)

Datum: 21.12.2022

Eine vernünftige Altersvorsorge ist wichtig, um den Ruhestand ein wenig genießen zu können. Ein Baustein hierfür können auch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sein. Diese erhöhen die zukünftige Rente oder bauen überhaupt einen Anspruch auf. Doch einfach mehr einzahlen, geht das?


Wer darf einzahlen?

Es gibt unterschiedliche Anlässe für eine freiwillige Einzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Ist man beschäftigt und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es zwei Optionen. Zum einen können Beiträge für Ausbildungszeiten nachgezahlt werden, das ist allerdings nur bis zum 45. Lebensjahr möglich. Zum anderen können Zusatzbeiträge ab dem 50. Lebensjahr, gezahlt werden, um Abschläge einer vorgezogenen Rente auszugleichen. Dabei muss eine realistische Chance bestehen, die Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente bis zum möglichen Rentenbeginn zu erreichen. Wer später dann doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente.

Wer derzeit oder generell nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und noch keine Altersvollrente bezieht, kann ebenfalls freiwillig einzahlen und sich somit bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.


Einzahlung muss beantragt werden

Für die Antragstellung stehen für die verschiedenen Fälle unterschiedliche Formulare zur Verfügung:

V0080 „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“

V0210 „Antrag auf Auskunft über die Höhe der möglichen Abschlagsausgleichszahlung“

V0060 „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“

Die Anträge können Sie auch direkt per eAntrag unter den nachfolgenden Links stellen:

Nachzahlen für Schulzeiten V0080

Sonderzahlungen zum Abschlagsausgleich V0210

Freiwillige Einzahlungen V0060

In einem abschließenden Bescheid teilt die Rentenversicherung die Bankverbindung und entsprechenden Zahldaten mit.

Grundsätzlich sollten sich Versicherte vor Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung genau überlegen, welcher Vorsorgeweg zu ihnen passt. Wer jederzeit auf sein angespartes Kapital zugreifen, zu Beginn des Ruhestands frei über sein Gesamtkapital verfügen oder gezielt vererben möchte, für den sind freiwillige Rentenzahlungen womöglich gar nicht geeignet. Wem allerdings Sicherheit und eine monatliche Rentenzahlung bis an das Lebensende wichtig ist, kann sich angesprochen fühlen.

Weitere Informationen

Ob eine Einzahlung möglich ist und sich lohnen kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Weitere Informationen finden Sie in dem nachfolgenden Fragen-Antworten-Katalog und in unseren Broschüren oder telefonisch unter 0800/10 00 48 00.