Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell für das Alter vorzusorgen.
Wer in Deutschland wohnt, mindestens 16 Jahre alt ist und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern. Dies gilt zum Beispiel für Selbständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen.
Wer bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern.
Freiwillige Beiträge dürfen Sie auch nicht zahlen, wenn Sie eine volle Altersrente bekommen und bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Erhalten Sie eine volle Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Altersteilrente, können Sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden allerdings erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 100,07 Euro und 1.404,30 Euro pro Monat gezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Einen gezahlten Beitrag können Sie nachträglich allerdings nicht mehr ändern.
Freiwillige Beiträge steigern den Rentenanspruch. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 100,07 Euro für die Dauer eines Jahres, ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von rund 6 Euro; beim Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro sind es rund 79 Euro. Die Zahlung der Altersrente erfolgt ein Leben lang, egal wie alt man wird. Im Todesfall können Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen.
Bis zum 31. März können freiwillige Beiträge auch rückwirkend für das vorangegangene Jahr gezahlt werden. Fällt der 31. März auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Stichtag auf den ersten, darauf folgenden Werktag.
Bei der nachträglichen Zahlung bis 31. März eines Jahres für das Jahr davor können Versicherte zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag des Jahres, in dem gezahlt wird, bis zum Höchstbeitrag des Vorjahres frei wählen. Beispiel: Sie zahlen im Jahr 2024 rückwirkend für das Jahr 2023. Maßgeblich ist hier der Mindestbeitrag für 2024 und der Höchstbeitrag für 2023.
Vor 1955 geborene Versicherte, die trotz Kindererziehung keine fünf Beitragsjahre haben, können darüber hinaus jederzeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze die noch fehlenden Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren nachzahlen.
Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht sich nicht nur der Rentenanspruch, sondern es können auch Wartezeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. So kann, wer trotz Kindererziehung keine fünf Jahre mit Beiträgen belegt hat, durch die Zahlung freiwilliger Beiträge einen Anspruch auf Regelaltersrente erwerben. Auch können Versicherte unter Umständen ihren Versicherungsschutz für den Fall einer Erwerbsminderung durch freiwillige Beiträge sichern.
Rund 210 000 Personen sind derzeit freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
Die freiwillige Versicherung erfolgt grundsätzlich auf Antrag. Dieser kann elektronisch unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060 gestellt werden.
Mithilfe dieses Rentenrechners vom Portal "Ihre-Vorsorge.de" der Deutschen Rentenversicherung können Sie ermitteln, wie Sie mit freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Altersrente steigern können. Dazu öffnet sich ein neues Fenster bzw. ein neuer Tab in Ihrem Browser.
Zum Rechner freiwillige Beiträge
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