Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Deshalb stellen viele von ihnen schon jetzt wichtige Unterlagen für die Steuererklärung zusammen. Gern genutzt wird dafür die „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“, mit der die Deutsche Rentenversicherung den Ruheständlern die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr bescheinigt. Diese Schreiben werden ab Mitte Januar verschickt, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Für ihre Steuererklärung füllen Rentner die Anlage R (Renten und andere Leistungen) und die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Dort werden der Bruttorentenbetrag und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr erfragt. Diese Zahlen können die Ruheständler im Schreiben ihres Rentenversicherers nachlesen. Besonderer Service: Für jeden Betrag wird angegeben, in welcher Anlage und Zeile der Steuererklärung er eingetragen werden muss.
Die Bescheinigung kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Wer den Beleg schon einmal angefragt hat, erhält ihn auch in diesem Jahr automatisch.
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