Deutsche Rentenversicherung

Zuschlag zu Erwerbsminderungsrenten

Datum: 25.06.2024

Ab Juli zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschlag zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten sowie sich daran anschließende Alters- und Hinterbliebenenrenten. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Einen Anspruch auf den Zuschlag haben Menschen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten und deren Rente in den Jahren 2001 bis 2018 begonnen hat. Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrenten anschließen, erhalten ebenfalls einen Zuschlag. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.

Alle Anspruchsberechtigten erhalten im Juli einen Bescheid. Darin informiert die Rentenversicherung über die Höhe des Zuschlags und den Zeitraum der Zahlung. Die Auszahlung erfolgt zunächst unabhängig von der Rente jeweils zwischen dem 10. und 20. des Monats und wird auf dem Kontoauszug mit „Rentenzuschlag“ ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Rentenzahlbetrags. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe ausgezahlt. Die Berechnung erfolgt dann auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte.

Beispielberechnung:

Beginn der Erwerbsminderungsrente am 1. März 2013

Der Zahlbetrag der Rente (also der Betrag, der auf das Konto überwiesen wird) beträgt nach der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 monatlich 1.000 Euro.

Berechnung des Zuschlags:

Da die Rente im Jahr 2013 begann, ist der Faktor 0,0750 maßgebend (7,5 Prozent).

1.000 Euro x 0,0750 = 75 Euro à Der Zuschlag beträgt also 75 Euro.

 Auf www.deutsche-rentenversicherung.de/rentenzuschlag gibt es weitere Infos sowie einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog.