Sie beziehen eine Waisenrente und sind über 18 Jahre? Dann erhalten Sie im September ein Schreiben zur Überprüfung Ihres Anspruchs auf Waisenrente. Es wird geprüft, ob Sie sich noch in Ausbildung befinden.
Welche Angaben und Nachweise für die Prüfung Ihres Anspruchs auf Weiterzahlung der Waisenrente erforderlich sind, erfahren Sie in unserem kurzen Video oder auf unserer Themenseite zur Hinterbliebenenrente.
Waisenrente
Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten
Für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Ab Juli 2024 erhalten diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen pauschalen Zuschlag. Auch für Folgerenten gibt es einen Zuschlag, wenn sich diese unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschließen.
Lesen Sie hier, wer anspruchsberechtigt ist, in welcher Höhe der Zuschlag gezahlt wird und wie die Auszahlung funktioniert.
Es gibt viele gute Gründe, sich in der Freizeit ehrenamtlich zu engagieren. Im neuesten Podcast spricht Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung, über das Ehrenamt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wer für die Deutsche Rentenversicherung Bund ehrenamtlich Versicherte aus der Nachbarschaft berät, ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Verwaltung und den Menschen vor Ort. Was Versichertenberaterinnen und Versichertenberater leisten und wie man selbst dieses Ehrenamt übernehmen kann, darüber spricht Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, in diesem Podcast.
Allgemeine Informationen rund um das Ehrenamt der Versichertenberatung stellen wir unter nachfolgendem Link zur Verfügung.
„Flexibel in den Ruhestand“
Den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus interessant zu machen, das ist das Ziel der "Flexirente".
Bausteine des schrittweisen Rentenübergangs
Die "Flexirente" hat verschiedene Elemente. Dazu gehören die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten (bis zum 31. Dezember 2022) und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sind seit dem 1. Januar 2023 entfallen.
Informationsangebot zu den Rentenoptionen
Weiterarbeit als Rentnerin oder Rentner kann sich lohnen. Informieren Sie sich in unseren Informationsmaterialien.