Unter Vorsitz von Rüdiger Herrmann ist die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund heute in Berlin zu ihrer letzten Sitzung in der ablaufenden Wahlperiode von 2017 bis 2023 zusammengekommen.
Krisen als Entwicklungschance genutzt
In seiner Bilanz machte Herrmann deutlich, dass die Deutsche Rentenversicherung die vielfältigen Herausforderungen der vergangenen sechs Jahre, sei es durch die Corona-Krise oder die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise, erfolgreich genutzt habe, um zukunftsweisende Entwicklungen voranzutreiben. So sei bei der digitalen Transformation, der Ausweitung der elektronischen Akte und der Einführung neuer Arbeitsweisen ein deutlicher Schub zu verzeichnen gewesen. Dies habe nicht nur zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Rentenversicherung während der Pandemie beigetragen, sondern sei auch Teil einer notwendigen und zeitgemäßen Weiterentwicklung, so Herrmann.
Investitionen in Digitalisierung gesteigert
Herrmann wies in seiner Rede darauf hin, dass sich die Bedeutung der Digitalisierung für die Deutsche Rentenversicherung Bund auch an ihrem Anteil am Haushaltsvolumen ablesen lasse: „Beliefen sich die IT-Ausgaben im Jahr 2018 noch auf rund 277 Millionen Euro, so waren es 2022 bereits rund 467 Millionen. Eine Steigerung um mehr als 150 Prozent“. Hervorzuhebende Projekte seien in diesem Zusammenhang die Schaffung des Gemeinsamen Rechenzentrums, welches allen Rentenversicherungsträger auch zukünftig eine solide IT-Basisinfrastruktur bieten werde, sowie das Multiprojekt rvEvolution zur Entwicklung eines neuen trägerweiten Kernsystems mit dem Ziel, Arbeitsabläufe noch effizienter zu gestalten.
Digitale Transformation in Reha-Zentren gestartet
Auch die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Bund befänden sich im digitalen Wandel: „Im Jahr 2018 hat die Selbstverwaltung den Weg freigemacht für das Klinikinformationssystem „KIS“. Es beinhaltet unter anderem die digitale Patientenakte, und es ermöglicht effizientere Arbeitsabläufe und eine gute digitale Vernetzung innerhalb und außerhalb der Kliniken“ so Herrmann. In vier Kliniken sei es bereits pilotiert worden. Der Rollout in allen anderen Reha-Zentren solle bis Ende 2024 erfolgen. „KIS“ schafft in den Rehabilitationskliniken die Möglichkeit, alle notwendigen Patientendaten sowie Informationen standardisiert zu erfassen und nutzbar zu machen.
Gesetze erfolgreich umgesetzt
In den vergangenen sechs Jahren haben die Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung zahlreiche Gesetzesänderungen mit Bravour umgesetzt, so Herrmann – unter anderem die Ausweitung der sogenannten Mütterrente, die Umsetzung der Leistungsverbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sowie die Einführung des Grundrentenzuschlags. Dies sei nur möglich gewesen, da die Selbstverwaltung der Rentenversicherung umfänglichen Neueinstellungen zugestimmt habe. So seien allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund von 2018 bis 2022 mehr als 5.500 Mitarbeitende hinzugekommen. Auch habe sich hier die Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze seit 2019 nahezu verdoppelt und werde im kommenden Jahr bei über 1.000 liegen. Damit reagiere man nicht nur auf den Zuwachs an Aufgaben, sondern bereite sich auch auf die demografischen Herausforderungen der kommenden Jahre vor. Wenn die sogenannte Babyboomer-Generation in den Ruhestand geht, werde die Rentenversicherung zahlreiche Beschäftigte verlieren.
Beschaffung von Reha-Leistungen neu geregelt
Die Selbstverwaltung hat in der ablaufenden Wahlperiode – als untergesetzliche Norm – mehrere Verbindliche Entscheidungen zur Neuregelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation getroffen. Unter anderem wurden die Zulassung und Vergütung von Reha-Einrichtungen neu geregelt, das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt und die Transparenz der Qualitätssicherung erhöht. Durch die professionelle Zusammenarbeit aller Beteiligten sei es nach Herrmann Einschätzung gelungen, zum 1. Juli 2023 eine rechtskonforme und zugleich praxistaugliche Umsetzung der Verbindlichen Entscheidungen zu realisieren.
Herrmann bedankte sich zum Abschluss seiner Rede bei den über 6,4 Millionen Menschen, die bei der Sozialwahl 2023 ihre Stimme abgegeben haben, und würdigte die ausscheidenden Mitglieder der Selbstverwaltung für ihren Einsatz in der ablaufenden Amtsperiode.
Über die Selbstverwaltung
Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie besteht aus jeweils 15 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie verabschiedet unter anderem den mit 174 Milliarden Euro zweitgrößten öffentlichen Haushalt nach dem Bundeshaushalt und ist damit für die Verwendung der Beitragsmittel verantwortlich. Die bei der Sozialwahl gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Die Selbstverwaltung trifft wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Rehabilitation und Organisation. Zur Verbesserung des Kundenservice hat sich die Selbstverwaltung beispielsweise für die Digitale Rentenübersicht (rentenuebersicht.de) und das Kundenportal der Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de/kundenportal) stark gemacht.