Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dabei werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause überwiegend von Angehörigen versorgt. Anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai weist die Deutsche Rentenversicherung Bund darauf hin, dass man sein privates Engagement in der häuslichen Pflege bei der Rente anrechnen lassen kann.
In Deutschland waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts pflegebedürftig. Insgesamt ist die Zahl der Pflegebedürftigen in den letzten Jahren um 15 Prozent gestiegen. Knapp neun von zehn Menschen werden dabei zu Hause versorgt. Davon werden 3,1 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt. Auch hier ist ein starker Zuwachs zu verzeichnen: Die Zahl der überwiegend durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen stieg im Vergleich von Ende 2021 zu Dezember 2023 um gut 20 Prozent.
Oft reduzieren die Pflegenden deswegen ihren Beruf oder geben ihn sogar ganz auf. Sie zahlen demzufolge weniger oder gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gezahlt werden können?
Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson zahlen kann, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Die zu pflegende Person benötigt mindestens Pflegegrad 2 und der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche. Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche möglich. Außerdem muss die Pflege notwendig sein. Dies prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.
Wie wirkt sich die Pflege auf die Rente aus?
Wer Angehörige „nicht erwerbsmäßig“ zu Hause pflegt, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Aktuell sind rund 1,1 Millionen Pflegepersonen, davon knapp 86 Prozent Frauen, bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, die noch keine eigene Rente beziehen und die genannten Voraussetzungen erfüllen. Zudem sind die Beiträge als Pflegeperson auf die sogenannten Mindestversicherungszeiten der verschiedenen Rentenarten anrechenbar und können zusätzlich Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation begründen.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge für die Pflege eines Angehörigen?
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen sowie der bezogenen Pflegeleistungsart – Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen – ab. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge auf Grundlage eines fiktiven Einkommens, das von rund 708 Euro bei Pflegegrad 2 und Sachleistungen bis zu 3.745 Euro bei Pflegegrad 5 und Pflegegeld reichen kann.
Müssen pflegende Angehörige einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen?
Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen kann, muss der Pflegebedürftige zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse stellen. Im Rahmen des Antrags muss der „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ unbedingt ausgefüllt werden. Darin werden die pflegerischen Tätigkeiten von Angehörigen und deren berufliche Situation erfasst. Anhand dieses Fragebogens wird geprüft, ob ein Anspruch auf die Zahlung von Rentenbeiträgen für die Pflegeperson besteht. Ist dies der Fall, werden die Beiträge automatisch von der Pflegekasse bezahlt.
Wie können pflegende Angehörige mit einer Teilrente ihre Rente erhöhen?
Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und einen Angehörigen pflegen, können mit einer Teilrente ihre Rente erhöhen. Beim Bezug einer Vollrente zahlt die Pflegekasse nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. In einem solchen Fall ist es deshalb von Vorteil, eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent zu beziehen. Dann zahlt die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen diese Beiträge dann die Rente im Rahmen der Rentenanpassung. Es könnte sich deshalb lohnen, auf den geringen Anteil von 0,01 Prozent der Rente zu verzichten.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie in unserer kostenfreien Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“. Sie kann auf dieser Seite heruntergeladen oder kostenfrei bestellt werden.