Deutsche Rentenversicherung

Beitrags-Erstattung

Beiträge zurück bekommen

Wann bekomme ich Beiträge zurück?

Die meisten Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen Geld an die Sozial-Versicherung bezahlen.
Das nennt man Beiträge.

Zur Sozial-Versicherung gehören die Renten-Versicherung,
die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung,
die Arbeits-losen-Versicherung und die Unfall-Versicherung.

Von den Beiträgen an die Renten-Versicherung wird die Rente bezahlt.
Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Zum Beispiel: Man muss mindestens 5 Jahre lang Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt haben.
Das nennt man: Mindest-Versicherungs-Zeit.

Es gibt Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen.
Und die deshalb auch keinen Anspruch auf Rente haben.
Das bedeutet: Sie können keine Rente bekommen.

Wenn diese Personen trotzdem Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt haben, können sie diese Beiträge wieder zurück bekommen.
Das nennt man Beitrags-Erstattung.
Etwas erstatten bedeutet: etwas zurück geben.

Wichtige Informationen zur Beitrags-Erstattung

Welche Gründe gibt es für eine Beitrags-Erstattung?

Grund 1:

Sie sind nicht versicherungs-pflichtig und eine frei-willige Versicherung ist nicht möglich.

Das gilt meistens nur für Ausländer in Deutschland.
Ausländer sind Menschen, die nicht aus Deutschland kommen.
Deutsche können sich immer frei-willig versichern.
Egal wo sie wohnen.

Grund 2:

Sie haben die Regel-Alters-Grenze erreicht, aber die Mindest-Versicherungs-Zeit ist noch nicht erfüllt.

  • Ein Beispiel:
    Sie sind 65 Jahre alt.
    Dann haben Sie die Regel-Alters-Grenze erreicht.
  • Sie haben weniger als 5 Jahre Beiträge an die
    Renten-Versicherung bezahlt.
    Dann haben Sie die Mindest-Versicherungs-Zeit noch nicht erfüllt.

Die Mindest-Versicherungs-Zeit ist 5 Jahre.
Das bedeutet: Sie müssen mindestens 5 Jahre
Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt haben.

Die Regel-Alters-Grenze ist das Alter,
ab dem Sie eine Rente bekommen können.
Zum Beispiel: 65 Jahre

Das bedeutet: Sie müssen 65 Jahre alt sein.
Dann können Sie eine Rente bekommen.

Die Regel-Alters-Grenze ist jetzt noch 65 Jahre.
In den nächsten Jahren wird die Regel-Alters-Grenze immer weiter verlängert.
Bis sie irgendwann 67 Jahre ist.
Dann muss man 67 Jahre alt sein, bis man die Rente bekommt.

Grund 3:

Ihr Ehe-Partner ist gestorben.
Die Mindest-Versicherungs-Zeit ist noch nicht erfüllt.

Oder:
Der Vater oder die Mutter von einem Kind ist gestorben.
Die Mindest-Versicherungs-Zeit ist noch nicht erfüllt.

Die noch lebenden Personen nennt man Hinter-bliebene.
Ein hinter-bliebener Ehe-Mann ist ein Witwer.
Eine hinter-bliebene Ehe-Frau ist eine Witwe.
Ein hinter-bliebenes Kind ist eine Waise.
Wenn nur 1 Eltern-Teil gestorben ist, sagt man Halb-Waise.
Wenn beide Eltern gestorben sind, sagt man Voll-Waise.

Die Beitrags-Erstattung bekommen immer zuerst die hinter-bliebenen Ehe-Partner.
Halb-Waisen bekommen die Beitrags-Erstattung nur, wenn es keine hinter-bliebenen Ehe-Partner gibt.

Grund 4:

Sie gehören zu besonderen Personen-Kreisen, die versicherungs-frei oder von der Versicherungs-Pflicht befreit sind.

  • Zum Beispiel:
    Sie sind vielleicht
    - Beamter oder
    - Arzt oder
    - Rechtsanwalt
    und müssen deswegen keine Beiträge zur Renten-Versicherung bezahlen.

Sie können sich aber frei-willig versichern.
Die Mindest-Versicherungs-Zeit ist nicht erfüllt.

Dann können Sie wählen:

  • Sie können die Beiträge erstatten lassen.
  • Sie können sich frei-willig versichern und frei-willig Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlen.
  • Sie können frei-willig Beiträge nach-bezahlen.
    So lange bis die Mindest-Versicherungs-Zeit von 5 Jahren erfüllt ist.

Welche Beiträge kann man zurück bekommen?

Es werden immer nur die Beiträge erstattet, die der Versicherte selbst gezahlt hat.

Ein Beispiel:
Sie arbeiten in einer Gärtnerei.
Dann müssen Sie Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlen.
Die eine Hälfte bezahlen Sie.
Die andere Hälfte bezahlt Ihr Arbeit-Geber.
Bei einer Beitrags-Erstattung bekommen Sie nur die Beiträge zurück, die Sie selbst gezahlt haben.

Es gibt vor allem Pflicht-Beiträge und frei-willige Beiträge.

Pflicht-Beiträge sind Beiträge, die man bezahlen muss.
Frei-willige Beiträge bezahlt man, wenn man frei-willig bei der Renten-Versicherung bleibt.

Von den Pflicht-Beiträgen und den frei-willigen Beiträgen kann man die Hälfte zurück bekommen.

Diese Beiträge werden nicht erstattet:

  • Beiträge, von denen die Renten-Versicherung schon eine Leistung bezahlt hat.
    Zum Beispiel Geld für Hilfen am Arbeits-Platz.
    Oder Geld für eine Reha-Behandlung.
  • Beiträge, die von der Bundes-Regierung bezahlt worden sind.
    Zum Beispiel an Soldaten.
  • Und die lieber eine Zeit lang ältere Menschen betreut haben.
    Oder Menschen mit Behinderung.
  • Beiträge für arbeits-lose Menschen, die von der Bundes-Agentur für Arbeit (Arbeits-Amt) gezahlt worden sind.

Beitrags-Erstattung nach dem Umzug aus Deutschland

Wenn deutsche Staats-Bürger in ein anderes Land umziehen,
dürfen sie frei-willig in der Deutschen Renten-Versicherung versichert bleiben.

Deshalb ist eine Beitrags-Erstattung nicht möglich.
Deutsche Staats-Bürger sind Personen mit einem deutschen Pass.

Staats-Bürger aus anderen Ländern können auch in Deutschland arbeiten.

Und Beiträge an die Renten-Versicherung in Deutschland bezahlen.
Wenn Staats-Bürger aus anderen Ländern wieder aus Deutschland umziehen, können sie vielleicht eine Beitrags-Erstattung bekommen.
Das kommt auf verschiedene Sachen an.
Zum Beispiel aus welchem Land sie kommen.
Und in welches Land sie umziehen.

Was passiert nach der Beitrags-Erstattung mit der Rente?

Wenn Sie eine Beitrags-Erstattung bekommen haben, können Sie später keine Rente mehr bekommen.
Überlegen Sie deshalb gut, ob Sie das wollen.

Eine Beitrags-Erstattung müssen Sie beantragen.

Man sagt auch: Einen Antrag auf Beitrags-Erstattung stellen.

Das bedeutet: Sie müssen ein Antrags-Formular ausfüllen.
Das ist ein Frage-Bogen.
 
Das Formular müssen Sie unterschreiben und an die Renten-Versicherung schicken.

Der Antrag gilt immer für alle Beiträge.
Sie können nicht sagen:
Sie wollen nur einen Teil von den Beiträgen zurück bekommen.

Oder: Sie wollen nur die Beiträge von einem bestimmten Jahr zurück bekommen.

Antrag auf Beitrags-Erstattung in schwerer Sprache