Wann bekomme ich Beiträge zurück?

Die meisten Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen Geld an die Sozial-Versicherung bezahlen.
Das nennt man Beiträge.
Zur Sozial-Versicherung gehören die Renten-Versicherung,
die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung,
die Arbeits-losen-Versicherung und die Unfall-Versicherung.
Von den Beiträgen an die Renten-Versicherung wird die Rente bezahlt.
Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Zum Beispiel: Man muss mindestens 5 Jahre lang Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt haben.
Das nennt man: Mindest-Versicherungs-Zeit.
Es gibt Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen.
Und die deshalb auch keinen Anspruch auf Rente haben.
Das bedeutet: Sie können keine Rente bekommen.
Wenn diese Personen trotzdem Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt haben, können sie diese Beiträge wieder zurück bekommen.
Das nennt man Beitrags-Erstattung.
Etwas erstatten bedeutet: etwas zurück geben.
Wichtige Informationen zur Beitrags-Erstattung
Welche Gründe gibt es für eine Beitrags-Erstattung?

Grund 1:
Sie sind nicht versicherungs-pflichtig und eine frei-willige Versicherung ist nicht möglich.
Das gilt meistens nur für Ausländer in Deutschland.
Ausländer sind Menschen, die nicht aus Deutschland kommen.
Deutsche können sich immer frei-willig versichern.
Egal wo sie wohnen.
Grund 2:
Sie haben die Regel-Alters-Grenze erreicht, aber die Mindest-Versicherungs-Zeit ist noch nicht erfüllt.
- Ein Beispiel:
Sie sind 65 Jahre alt.
Dann haben Sie die Regel-Alters-Grenze erreicht. - Sie haben weniger als 5 Jahre Beiträge an die
Renten-Versicherung bezahlt.
Dann haben Sie die Mindest-Versicherungs-Zeit noch nicht erfüllt.
Die Mindest-Versicherungs-Zeit ist 5 Jahre.
Das bedeutet: Sie müssen mindestens 5 Jahre
Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt haben.
Die Regel-Alters-Grenze ist das Alter,
ab dem Sie eine Rente bekommen können.
Zum Beispiel: 65 Jahre
Das bedeutet: Sie müssen 65 Jahre alt sein.
Dann können Sie eine Rente bekommen.
Die Regel-Alters-Grenze ist jetzt noch 65 Jahre.
In den nächsten Jahren wird die Regel-Alters-Grenze immer weiter verlängert.
Bis sie irgendwann 67 Jahre ist.
Dann muss man 67 Jahre alt sein, bis man die Rente bekommt.
Grund 3:
Ihr Ehe-Partner ist gestorben.
Die Mindest-Versicherungs-Zeit ist noch nicht erfüllt.
Oder:
Der Vater oder die Mutter von einem Kind ist gestorben.
Die Mindest-Versicherungs-Zeit ist noch nicht erfüllt.
Die noch lebenden Personen nennt man Hinter-bliebene.
Ein hinter-bliebener Ehe-Mann ist ein Witwer.
Eine hinter-bliebene Ehe-Frau ist eine Witwe.
Ein hinter-bliebenes Kind ist eine Waise.
Wenn nur 1 Eltern-Teil gestorben ist, sagt man Halb-Waise.
Wenn beide Eltern gestorben sind, sagt man Voll-Waise.
Die Beitrags-Erstattung bekommen immer zuerst die hinter-bliebenen Ehe-Partner.
Halb-Waisen bekommen die Beitrags-Erstattung nur, wenn es keine hinter-bliebenen Ehe-Partner gibt.
Grund 4:
Sie gehören zu besonderen Personen-Kreisen, die versicherungs-frei oder von der Versicherungs-Pflicht befreit sind.
- Zum Beispiel:
Sie sind vielleicht
- Beamter oder
- Arzt oder
- Rechtsanwalt
und müssen deswegen keine Beiträge zur Renten-Versicherung bezahlen.
Sie können sich aber frei-willig versichern.
Die Mindest-Versicherungs-Zeit ist nicht erfüllt.
Dann können Sie wählen:
- Sie können die Beiträge erstatten lassen.
- Sie können sich frei-willig versichern und frei-willig Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlen.
- Sie können frei-willig Beiträge nach-bezahlen.
So lange bis die Mindest-Versicherungs-Zeit von 5 Jahren erfüllt ist.
Welche Beiträge kann man zurück bekommen?
Es werden immer nur die Beiträge erstattet, die der Versicherte selbst gezahlt hat.

Ein Beispiel:
Sie arbeiten in einer Gärtnerei.
Dann müssen Sie Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlen.
Die eine Hälfte bezahlen Sie.
Die andere Hälfte bezahlt Ihr Arbeit-Geber.
Bei einer Beitrags-Erstattung bekommen Sie nur die Beiträge zurück, die Sie selbst gezahlt haben.
Es gibt vor allem Pflicht-Beiträge und frei-willige Beiträge.
Pflicht-Beiträge sind Beiträge, die man bezahlen muss.
Frei-willige Beiträge bezahlt man, wenn man frei-willig bei der Renten-Versicherung bleibt.
Von den Pflicht-Beiträgen und den frei-willigen Beiträgen kann man die Hälfte zurück bekommen.
Diese Beiträge werden nicht erstattet:
- Beiträge, von denen die Renten-Versicherung schon eine Leistung bezahlt hat.
Zum Beispiel Geld für Hilfen am Arbeits-Platz.
Oder Geld für eine Reha-Behandlung. - Beiträge, die von der Bundes-Regierung bezahlt worden sind.
Zum Beispiel an Soldaten. - Und die lieber eine Zeit lang ältere Menschen betreut haben.
Oder Menschen mit Behinderung. - Beiträge für arbeits-lose Menschen, die von der Bundes-Agentur für Arbeit (Arbeits-Amt) gezahlt worden sind.
Beitrags-Erstattung nach dem Umzug aus Deutschland

Wenn deutsche Staats-Bürger in ein anderes Land umziehen,
dürfen sie frei-willig in der Deutschen Renten-Versicherung versichert bleiben.
Deshalb ist eine Beitrags-Erstattung nicht möglich.
Deutsche Staats-Bürger sind Personen mit einem deutschen Pass.
Staats-Bürger aus anderen Ländern können auch in Deutschland arbeiten.
Und Beiträge an die Renten-Versicherung in Deutschland bezahlen.
Wenn Staats-Bürger aus anderen Ländern wieder aus Deutschland umziehen, können sie vielleicht eine Beitrags-Erstattung bekommen.
Das kommt auf verschiedene Sachen an.
Zum Beispiel aus welchem Land sie kommen.
Und in welches Land sie umziehen.
Was passiert nach der Beitrags-Erstattung mit der Rente?

Wenn Sie eine Beitrags-Erstattung bekommen haben, können Sie später keine Rente mehr bekommen.
Überlegen Sie deshalb gut, ob Sie das wollen.
Eine Beitrags-Erstattung müssen Sie beantragen.
Man sagt auch: Einen Antrag auf Beitrags-Erstattung stellen.

Das bedeutet: Sie müssen ein Antrags-Formular ausfüllen.
Das ist ein Frage-Bogen.
Das Formular müssen Sie unterschreiben und an die Renten-Versicherung schicken.
Der Antrag gilt immer für alle Beiträge.
Sie können nicht sagen:
Sie wollen nur einen Teil von den Beiträgen zurück bekommen.
Oder: Sie wollen nur die Beiträge von einem bestimmten Jahr zurück bekommen.
Antrag auf Beitrags-Erstattung in schwerer Sprache