Deutsche Rentenversicherung

Anschluss-Rehabilitation

Anschluss-Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet: Wieder-Herstellung.
Man kann auch Reha sagen. Das ist kürzer.

Eine Reha bekommen Sie zum Beispiel, wenn Sie krank geworden sind.
Und deshalb eine Zeit lang im Kranken-Haus waren.
Das nennt man medizinische Reha.
Früher sagte man Kur.

Die Anschluss-Rehabilitation ist auch eine medizinische Reha.
Sie kommt immer direkt nach der Zeit im Kranken-Haus.
Oder höchstens 2 Wochen später.
Man sagt auch: Im Anschluss an die Zeit im Kranken-Haus.
Deshalb nennt man die Reha auch Anschluss-Rehabilitation.
Man kann auch Anschluss-Reha sagen.

Es gibt die stationäre Anschluss-Rehabilitation.
Und es gibt die ambulante Anschluss-Rehabilitation.

Bei der stationären Rehabilitation sind Sie die ganze Zeit in der Reha-Einrichtung.
Zum Beispiel in der Reha-Klinik. Auch nachts. Dann schlafen Sie auch dort.

Bei der ambulanten Rehabilitation sind Sie nur am Tag in der Reha-Einrichtung.
Zum Beispiel in der Reha-Klinik. Abends können Sie wieder nach Hause fahren.
Und zu Hause schlafen.

Die Anschluss-Rehabiliation muss man beantragen.
Die Renten-Versicherung oder die Kranken-Versicherung muss den Antrag prüfen.
Das dauert immer eine Zeit lang.
Deshalb macht man den Antrag meistens, wenn Sie noch im Kranken-Haus sind.
Dann hat die Renten-Versicherung oder die Krankenkasse genug Zeit.
Und Sie können direkt nach dem Kranken-Haus zur Reha fahren.

Das alles gilt nur, wenn Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert sind.
Wenn Sie in einer privaten Kranken-Versicherung versichert sind, gelten andere Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel:
Rehabilitation und Teilhabe

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