Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht oder nur ein bisschen arbeiten können, können Sie Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit bekommen.
Man sagt auch: Rente wegen Erwerbs-Minderung.
Oder Erwerbs-Minderungs-Rente.
Verminderte Erwerbs-Fähigkeit bedeutet:
Sie können wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr voll arbeiten.
Dann sagt man: Sie sind teil-weise erwerbs-gemindert. Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.
Dann sagt man: Sie sind voll erwerbs-gemindert.
Seit 2001 gilt:
- Die Erwerbs-Minderungs-Rente fängt 6 Monate nach der Erwerbs-Minderung an.
- Die Erwerbs-Minderungs-Rente ist befristet.
Das bedeutet: Sie wird nur eine bestimmte Zeit lang bezahlt.
Das sind am Anfang höchstens 3 Jahre.
Danach kann man die Erwerbs-Minderungs-Rente noch einmal bekommen.
Aber auch höchstens 3 Jahre lang.
Wenn die Krankheit oder Behinderung nicht mehr besser wird,
kann man die Erwerbs-Minderungs-Rente auch für immer bekommen.
Das nennt man unbefristete Erwerbs-Minderungs-Rente.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Inforamtionen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente