Deutsche Rentenversicherung

Befristete Renten

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht oder nur ein bisschen arbeiten können, können Sie Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit bekommen.

Man sagt auch: Rente wegen Erwerbs-Minderung.
Oder Erwerbs-Minderungs-Rente.

Verminderte Erwerbs-Fähigkeit bedeutet:
Sie können wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr voll arbeiten.
Dann sagt man: Sie sind teil-weise erwerbs-gemindert. Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.

Dann sagt man: Sie sind voll erwerbs-gemindert.

Seit 2001 gilt:

  • Die Erwerbs-Minderungs-Rente fängt 6 Monate nach der Erwerbs-Minderung an.
  • Die Erwerbs-Minderungs-Rente ist befristet.
    Das bedeutet: Sie wird nur eine bestimmte Zeit lang bezahlt.
    Das sind am Anfang höchstens 3 Jahre.

Danach kann man die Erwerbs-Minderungs-Rente noch einmal bekommen.
Aber auch höchstens 3 Jahre lang.

Wenn die Krankheit oder Behinderung nicht mehr besser wird,
kann man die Erwerbs-Minderungs-Rente auch für immer bekommen.
Das nennt man unbefristete Erwerbs-Minderungs-Rente.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Inforamtionen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente

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