Deutsche Rentenversicherung

Erwerbs-Minderung

Erwerbs-Minderung bedeutet:
Sie können wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten.
Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.

Wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können,
dann sind Sie ganz erwerbs-gemindert.
Man sagt auch: Sie sind voll erwerbs-gemindert.
Dann können Sie eine Rente wegen voller Erwerbs-Minderung bekommen.

Wenn Sie mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können,
dann sind Sie teil-weise erwerbs-gemindert.
Dann können Sie eine Rente wegen teil-weiser Erwerbs-Minderung bekommen.
Sie ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente

Zum Thema

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