Erwerbs-Minderung bedeutet:
Sie können wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten.
Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.
Wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können,
dann sind Sie ganz erwerbs-gemindert.
Man sagt auch: Sie sind voll erwerbs-gemindert.
Dann können Sie eine Rente wegen voller Erwerbs-Minderung bekommen.
Wenn Sie mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können,
dann sind Sie teil-weise erwerbs-gemindert.
Dann können Sie eine Rente wegen teil-weiser Erwerbs-Minderung bekommen.
Sie ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente