Deutsche Rentenversicherung

Kranken-Versicherung der Rentner

In Deutschland gilt die Kranken- und Pflege-Versicherungs-Pflicht.
Das bedeutet: Alle Menschen in Deutschland müssen kranken-versichert sein.

Die meisten Arbeit-Nehmer sind pflicht-versichert.
Das bedeutet: Sie müssen in der gesetzlichen Kranken-Versicherung gegen Krankheit und Pflege versichert sein.

Die meisten Rentner sind auch pflicht-versichert.
Das bedeutet: Sie müssen jeden Monat Geld an die Kranken-Versicherung bezahlen.
Man sagt auch: Sie bezahlen Beiträge an die Kranken-Versicherung.
Die Renten-Versicherung bezahlt einen Teil von diesen Beiträgen.

Die Kranken-Versicherung für die Rentner heißt Kranken-Versicherung der Rentner (KVdR).

Manche Rentner sind nicht versicherungs-pflichtig.
Sie können aber freiwillig in der gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert sein.
Oder sie sind in einer privaten Kranken-Versicherung versichert.

Diese Rentner können einen Zuschuss für ihre Kranken-Versicherung bekommen.
Zuschuss bedeutet: Die Renten-Versicherung bezahlt etwas dazu.

Den Zuschuss muss man beantragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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