Die meisten Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen in der Renten-Versicherung versichert sein.
Die Renten-Versicherung ist dann eine Pflicht-Versicherung.
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Die Versicherungs-Pflicht gilt auch für diese Personen:
Auszubildende.
Man kann auch Azubi sagen.
Das ist kürzer.
Auszubildende lernen einen Beruf.
Das nennt man Berufs-Ausbildung. -
Menschen mit Behinderung,
wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. -
Arbeits-lose Menschen,
wenn sie Arbeits-losen-Geld bekommen. - Mütter, die Kinder erziehen. Für drei Jahre nach der Geburt.
- Und noch ein paar andere Gruppen.
Menschen mit einer eigenen Firma sind nicht versicherungs-pflichtig.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.