Wenn Sie eine Rente beantragt haben,
dann bekommen Sie einen Renten-Bescheid.
Das ist ein Brief von der Renten-Versicherung.
In dem Brief steht ob und welche Rente Sie bekommen.
Wie viel Rente Sie bekommen.
Ab wann Sie die Rente bekommen.
Und wie lange Sie die Rente bekommen.
Wenn Sie mit dem Renten-Bescheid nicht einverstanden sind,
dann können Sie sich beschweren.
Das nennt man Wider-Spruch einlegen.
Wie das geht, steht auch im Renten-Bescheid.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.