Deutsche Rentenversicherung

Sterbe-Viertel-Jahr

Wenn Ihr Ehe-Partner gestorben ist, sind Sie eine Witwe. Oder ein Witwer.
Wenn Ihr Ehe-Partner bei der Renten-Versicherung versichert war,
bekommen Sie eine Witwen-Rente. Oder eine Witwer-Rente.

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod von Ihrem Ehe-Partner
bekommen Sie genauso viel Rente wie Ihr Ehe-Partner bekommen hat.
Egal welches Einkommen Sie selber haben.
Einkommen ist Geld, das man bekommt.
Zum Beispiel Arbeits-Lohn. Oder Rente.
Oder Zinsen für Geld auf dem Spar-Buch.

Diese 3 Monate nennt man Sterbe-Übergangs-Zeit.
Früher hat man Sterbe-Viertel-Jahr gesagt.

Die Rente für das Sterbe-Viertel-Jahr können Sie als Vorschuss bekommen.
Das bedeutet: Sie bekommen das Geld früher als normal.

Den Vorschuss müssen Sie beantragen.
Der Antrag muss spätestens 30 Tage nach dem Tod von Ihrem Ehe-Partner
beim Renten-Service der Deutschen Post sein.
Der Renten-Service der Deutschen Post ist für das Bezahlen von den Renten zuständig.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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