Versicherungs-Pflicht
Versicherungs-Pflicht bedeutet: 
Ein Mensch muss in einer bestimmten Versicherung versichert sein. 
Zum Beispiel in der Renten-Versicherung. 
Oder in der Kranken-Versicherung. 
Das steht so in den deutschen Gesetzen.
Im Gesetz steht auch, wer versicherungs-pflichtig ist. Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig. 
Auszubildende auch.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.