Deutsche Rentenversicherung

Versicherungs-Pflicht

Versicherungs-Pflicht bedeutet:
Ein Mensch muss in einer bestimmten Versicherung versichert sein.
Zum Beispiel in der Renten-Versicherung.
Oder in der Kranken-Versicherung.
Das steht so in den deutschen Gesetzen.

Im Gesetz steht auch, wer versicherungs-pflichtig ist. Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Auszubildende auch.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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