Deutsche Rentenversicherung

Waisen-Rente

Waisen sind Kinder, von denen die Eltern gestorben sind.
Wenn nur einer der Eltern gestorben ist, sagt man Halb-Waise.
Wenn beide Eltern gestorben sind, sagt man Voll-Waise.

Eine Waisen-Rente ist eine Rente für Waisen-Kinder.

Waisen-Kinder nennt man auch Hinterbliebene.
Weil sie zurück bleiben, wenn ein Eltern-Teil stirbt.
Oder wenn beide Eltern sterben.

Deshalb ist die Waisen-Rente eine Hinterbliebenen-Rente.

Für die Waisen-Rente gibt es besondere Regeln.

Hinweis: Alle Renten muss man beantragen!

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente

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