Renten-Fakten zum Berufsstart
Von Anfang an abgesichert
Auszubildende sind ab dem ersten Tag der Ausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, auch gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Berufskrankheit. Zudem haben sie im Bedarfsfall Anspruch auf Reha-Leistungen oder eine Erwerbsminderungsrente.
Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Rentenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.
Quelle:DRV | PeTe FotoDesign
Versicherungsnummernachweis ist kostenfrei
Mit der ersten Beschäftigung erhalten Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger kostenfrei einen Versicherungsnummernachweis, ehemals Sozialversicherungsausweis. In der Regel kümmert sich der neue Arbeitgeber um das Dokument, das neben der Versicherungsnummer Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum enthält. Ist das nicht der Fall, kann der Ausweis bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse beantragt werden. Gebühren entstehen dabei keine. Geht der Nachweis verloren, wird zerstört oder unbrauchbar, kann er ebenfalls gratis über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung erneut beantragt werden.
Ausbildungssuche zählt für die Rente
Wer nach der Schule noch auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu sollten sich Schulabgängerinnen und Schulabgänger als ausbildungssuchend melden.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können Rentenansprüche begründen und zu Rentensteigerungen führen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Schulabgängerinnen und Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich bei der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter als ausbildungssuchend melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat dauert.
Fünf Facts zum Berufsstart – Rentenblicker-Video unter www.rentenblicker.de