Sind Sie zwischen 17 und 25 Jahre alt und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Dann können Sie die Zeit der Suche als Anrechnungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich direkt am Ende der Schulzeit bei der Agentur für Arbeit für mindestens einen Kalendermonat als ausbildungsplatzsuchend melden. Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wird die Zeit der Suche von der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt.
Der Kontakt zu uns ist ganz einfach. Nutzen Sie unsere Online-Dienste ohne Registrierung.
Mehr Infos für Schüler, Auszubildende und Studierende finden Sie auf der Website www.rentenblicker.de