Haben Sie die Schule beendet, aber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Dann können Sie die Zeit Ihrer Suche bei der Deutschen Rentenversicherung als sogenannte Anrechnungszeit anerkennen lassen, sofern Ihre Ausbildungsplatzsuche mindestens einen Kalendermonat beträgt und Sie zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.
Dazu melden Sie sich direkt nach dem Ende Ihrer Schulzeit bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend. Die Zeit Ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz wird übrigens von der Deutschen Rentenversicherung auch anerkannt, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Weitere Infos rund um die Rentenversicherung für Schüler, Auszubildende und Studierende finden Sie auf unserer Website www.rentenblicker.de.