Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für Alleinstehende lag dieser 2020 bei 9.408 Euro, für Verheiratete bei 18.816 Euro. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern hin.
Darüber hinaus informiert die Rentenversicherung darüber, dass auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung ausgestellt werden kann, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke hilft. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen die Werte eingetragen werden können.
Durch die Neugestaltung der Steuererklärung und die automatische Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt ist es seit diesem Jahr nicht mehr zwingend erforderlich die Daten in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen. Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte.
Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird die Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2020 gemeldeten Daten automatisch zugesandt. Der Versand findet zwischen Mitte Januar und Ende Februar statt. Soweit eine Rentenbezugsmitteilung für das Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800 oder im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de