Rentensplitting statt Witwenrente?
- In ihrem Bericht empfiehlt die Alterssicherungskommission, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.
- An die Stelle der Witwen- und Witwerrente könnte obligatorisch ein sogenanntes Rentensplitting treten, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner aufgeteilt werden.
- Das Rentensplitting hat Vorteile und Nachteile. Für Hinterbliebene bedeutet es jedoch oft finanzielle Einbußen.
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