Freiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst: Zeiten zählen für die Rente

Arbeitgeber tragen Kosten zur Sozialversicherung

Datum: 01.09.2026

Wer ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, ist in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge trägt der Arbeitgeber. Die Höhe ist hierbei abhängig vom gezahlten Taschengeld. Aktuell liegt es bei maximal 676 Euro im Monat, was acht Prozent der Beitrags­bemessungsgrenze in der allgemeinen Ren­tenversicherung von derzeit 8450 Euro pro Monat entspricht. Neben dem Taschengeld werden Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung bei der Berechnung berücksichtigt.

Auch für die Zeit eines freiwilligen Wehrdienstes werden Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Beiträge übernimmt der Staat. Grundlage ist ein fiktiver Verdienst. Er liegt bei 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße. 2026 liegt diese bei 47.460 EUR jährlich bzw. monatlich bei 3.955 EUR.

Die Zeit des Freiwilligendienstes und des freiwilligen Wehrdienstes wirkt sich positiv auf das Rentenkonto aus, zum Beispiel, um die Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren zu erfüllen.

Weitere Informationen bieten die kostenlosen Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ sowie „Wehrdienst und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie können am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.