Erwerbsminderung? Mit einer Arbeitserprobung die Rückkehr in den Beruf testen
Datum: 24.08.2026
Mit einer Arbeitserprobung können Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen, testen, ob sie in den Beruf zurückkehren können. Ihr Rentenanspruch wird dabei nicht gefährdet. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Regelung gilt sowohl für Betroffene, die eine Arbeit aufnehmen möchten, als auch für Versicherte, die eine schon bestehende Beschäftigung ausweiten wollen, die über ihr festgestelltes Leistungsvermögen hinausgeht. In der Regel dauert die Arbeiterprobung sechs Monate. Wird eine Rückkehr ins Erwerbsleben dadurch unterstützt, kann der Eingliederungsversuch im Einzelfall verlängert werden. Vor allem für Menschen mit einer teilweisen Erwerbsminderung – also mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden – stellt ein solcher Eingliederungsversuch eine niedrigschwellige Möglichkeit dar, die Rückkehr in den Beruf zu testen.
Weitere Informationen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente bieten die Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ und das Faltblatt „Erwerbsminderungsrente: So viel können Sie hinzuverdienen“. Sie stehen hier zum kostenfreien Download bereit.