Duales Studium: Studierende sind in der Rentenversicherung abgesichert
Datum: 03.09.2026
Im Gegensatz zu anderen Studiengängen sind Studierende während eines dualen Studiums in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ob sie in dieser Zeit ein Arbeitsentgelt beziehen oder nicht, ist hierbei nicht relevant. Bekommen sie kein Gehalt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Verdienen sie weniger als 325 Euro im Monat, müssen sie selbst keine Beiträge zahlen. Diese übernimmt der Arbeitgeber dann komplett. Überschreitet das Gehalt diese Grenze, teilen sich Studierende und Arbeitgeber die Beiträge.
Anders als bei einem klassischen Studium, wechseln sich bei dualen Studiengängen Lern- und Praxisphasen ab: Neben theoretische Phasen an der Hochschule oder Berufsakademie beinhaltet das duale Studium praktische Phasen im Betrieb oder dem Unternehmen, mit dem die Studierenden einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben.
Ausführliche Informationen gibt es auf www.rentenblicker.de und im Flyer „Tipps für Studierende: Jobben und studieren“. Er kann unter diesem Artikel heruntergeladen werden.