Ab 1. Oktober 2022 steigt die Entgeltgrenze für Minijobs von 450 Euro auf monatlich 520 Euro. Hierüber informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Nordbayern.
Die Bundesregierung reagiert damit auf den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn und führt eine dynamische Anpassung der Minijob-Grenze ab Oktober 2022 ein. Die Verdienstgrenze orientiert sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden und am aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Erhöhungen des Mindestlohns führen zukünftig automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs.
Gleichzeitig wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im sogenannten Midijob-Bereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Diese Maßnahme trägt dem Anstieg der Löhne und Gehälter Rechnung und bewirkt eine stärkere Entlastung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt als bisher.
Für Rentenbezieherinnen und -bezieher gelten unter Umständen kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung zum Beispiel bleibt nach aktuellem Stand für 2022 unverändert bei 6.300 Euro.
Für Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt für das Jahr 2022 noch eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.
Weitere Informationen zu den Neuregelungen in Sachen Mini- und Midijobs gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 und bei der Minijob-Zentrale (
https://www.minijob-zentrale.de, Telefon 0355 2902-70799).
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern betreut rund 1,7 Millionen Versicherte und 868.000 Rentner. Mit ihren Auskunfts- und Beratungsstellen und eigenen Rehabilitationskliniken bietet sie einen umfangreichen Beratungsservice und qualitativ hochwertige Rehaleistungen. Sie ist Verbindungsstelle für Brasilien, Portugal, die Republik Moldau, Rumänien und die Türkei.