Quelle:DRV | F. Seyfert
Zum 1. Juli steigen nicht nur die Renten, es ändern sich auch Hinzuverdienstgrenzen und Pfändungsfreigrenzen.
Renten steigen
Als Rentnerin oder Rentner können Sie sich auch in diesem jahr wieder über eine deutliche Erhöhung Ihrer Rente freuen: 4,57 Prozent mehr Rente gibt es ab 1. Juli.
Mehr hinzuverdienen zur Hinterbliebenenrente
Gleichzeitig steigt der Freibetrag für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten auf netto monatlich 1.038 Euro (bisher 992 Euro). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um 220 Euro. Als Witwe, Witwer oder eingetragene Lebenspartnerin oder -partner können Sie also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf Ihre Hinterbliebenenrente auswirkt.
Waisen können zu ihrer Waisenrente unbegrenzt hinzuverdienen.
Höhere Pfändungsfreigrenze
Ab 1. Juli erhöht sich auch die Pfändungsfreigrenze: Pfändbare Beträge bei Rentnerinnen und Rentnern dürfen dann erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.500 Euro (vorher 1.409 Euro) einbehalten werden.
Weitere Hinzuverdienstgrenzen
Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, muss seit Januar 2024 die Mindesthinzuverdienstgrenze von rund 37.117 Euro jährlich beachten. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei rund 18.558 Euro.
Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie weiterhin beliebig viel hinzuverdienen.