Vertreterversammlung der DRV Saarland stimmt Verkauf SHG-Anteile an Regionalverband Saarbrücken zu
Datum: 25.08.2026
In ihrer heutigen Sitzung hat die Vertreterversammlung dem beabsichtigten Verkauf der Anteile der Deutschen Rentenversicherung Saarland an der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) an den Regionalverband Saarbrücken zugestimmt.
Die DRV Saarland ist seit vielen Jahrzehnten Mitgesellschafter der SHG. Ihre Beteiligung hat ihren Ursprung in der Tuberkulosehilfe, die seinerzeit in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung fiel. Im Laufe der Zeit hat sich der Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der SHG jedoch immer stärker von der Rehabilitation weg zur Akutversorgung von Patienten entwickelt. Hierdurch ist die rechtliche Grundlage für eine Beteiligung der DRV Saarland als Rehaträger nicht mehr gegeben.
Um rechtskonform zu agieren, versucht die DRV Saarland bereits seit langem, ihre Anteile an der SHG zu verkaufen. Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geklärt wurden, hat der Vorstand die notwendigen Schritte in die Wege geleitet. Mit der Zustimmung der Vertreterversammlung ist einer der letzten Meilensteine für den Verkauf der Anteile erreicht.
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