Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Selbstverwaltung. Ihr gehören je 15 gewählte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber an. Alle Mitglieder der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Die Vertreterversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
- die Satzung und Satzungsänderungen zu beschließen,
- die Mitglieder des Vorstandes zu wählen,
- den Haushaltsplan zu beschließen,
- die Jahresrechnung des Rentenversicherungsträgers abzunehmen und dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen,
- auf Vorschlag des Vorstandes die Mitglieder der Geschäftsführung zu wählen,
- mit den Stimmen der Versichertenvertreter die Versichertenältesten zu wählen, die als ehrenamtliche Berater unserer Versicherten tätig sind.
Wer sich mit einem Mitglied der Vertreterversammlung in Verbindung setzen möchte, erreicht diese unter der Adresse
Name, Vorname
c/o Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Referat Selbstverwaltung
48125 Münster
Die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung wechseln jeweils am 1. Oktober eines Jahres ihre Ämter.
Alternierende Vorsitzende
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Ernst-Peter Brasse, Vorsitzender der Vertreterversammlung (Arbeitgebervertreter)
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Dr. Stefan Nacke, MdB, Vorsitzender der Vertreterversammlung (Versichertenvertreter)
Ausschüsse
Vertreterversammlung und Vorstand können zur Vorbereitung von Beschlüssen Ausschüsse bilden. Sie können auch die Erledigung einzelner Aufgaben Ausschüssen übertragen. Den Vorsitz im Ausschuss führt im jährlichen Wechsel jeweils ein Versichertenvertreter oder ein Arbeitgebervertreter.
Ausschuss Jahresrechnung
Der Ausschuss Jahresrechnung besteht aus je drei Versicherten- und Arbeitgebervertretern.
Der Ausschuss prüft insbesondere die laufenden und abgeschlossenen Jahresrechnungen zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung durch die Vertreterversammlung.
Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss besteht aus je drei Versicherten- und Arbeitgebervertretern.
Der Ausschuss berät den Haushaltsplan, bevor er der Vertreterversammlung vorgelegt wird.
Widerspruchsausschüsse
Der Erlass von Widerspruchsbescheiden in laufenden Verwaltungsgeschäften obliegt besonderen Ausschüssen, den Widerspruchsausschüssen. Die Widerspruchsausschüsse bestehen aus Mitgliedern der Vertreterversammlung oder deren Stellvertretern. Die Aufgaben der Widerspruchsstelle sind auf 21 Widerspruchsausschüsse verteilt, denen je ein Mitglied der Versichertengruppe und der Arbeitgebergruppe der Vertreterversammlung angehören. Ein Mitarbeiter der Verwaltung gehört dem Widerspruchsausschuss mit beratender Stimme an.