Deutsche Rentenversicherung

Unser Vorstand

Ein wichtiges Ehrenamt: Vorstandsmitglied

Der Vorstand besteht aus je sechs Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Er wird von der Vertreterversammlung gewählt. Alle Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig.

Der Vorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • die Deutsche Rentenversicherung Westfalen zu verwalten und sie gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • über Vermögensangelegenheiten, den Erwerb oder die Veräußerung von Gründstücken sowie über Baumaßnahmen zu entscheiden,
  • Grundsätze im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation aufzustellen,
  • Personalangelegenheiten zu beschließen und
  • Vorlagen für die Vertreterversammlung zu beschließen.

Wer sich mit einem Mitglied des Vorstandes in Verbindung setzen möchte, erreicht diese unter der Adresse

Name, Vorname
c/o Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Referat Selbstverwaltung
48125 Münster

Die alternierenden Vorsitzenden des Vorstandes wechseln jeweils am 1. Oktober eines Jahres ihre Ämter.

Alternierende Vorsitzende

Ausschüsse

Vertreterversammlung und Vorstand können zur Vorbereitung von Beschlüssen Ausschüsse bilden. Sie können auch die Erledigung einzelner Aufgaben Ausschüssen übertragen. Den Vorsitz im Ausschuss führt im jährlichen Wechsel jeweils ein Versichertenvertreter oder ein Arbeitgebervertreter.

Der Vorstand hat folgende Ausschüsse gebildet:

  • Personalausschuss
  • Ausschuss für Versicherung, Rehabilitation und Rente
  • Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten und Finanzen

Den Ausschüssen gehören je drei Versicherten- und Arbeitgebervertreter an.