Mit Abfindung ohne Abschläge früher in Rente: Informationen für Selbstzahler
Herbert Schmidt, Mitarbeiter im Grundsatzbereich der DRV Baden-Württemberg, erklärt im Video, wie sich Abfindungszahlen auswirken, wenn sie in die Rentenversicherung eingezahlt werden.
Inhalt des Videos:
was sind Abfindungen?
Voraussetzungen für eine Abfindung (ab 0:35 min)
beitragsrechtliche Behandlung von Abfindungen (ab 0:50 min)
Verwendung der Abfindung zur Ausgleich einer Rentenminderung: Voraussetzungen, Höhe der Einzahlung, Antragsverfahren (ab 1:39 min)
besteht eine Verpflichtung zur Einzahlung? Wie wirkt sie sich auf díe Rentenhöhe aus? (ab 6:17 min)
sind Teil- und Ratenzahlungen möglich? (ab 7:06 min)
steuerrechtliche Behandlung der Einzahlung als Altersvorsorgeaufwendung mit Beispielen (ab 7:22 min)
Pressemitteilung
Seit 2012 müssen Arbeitnehmer abhängig vom Geburtsjahrgang länger arbeiten, bevor sie in die Regelaltersrente gehen können. Die Altersgrenze rückt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer dennoch vorzeitig in die Altersrente gehen will, muss meist Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge kann man jedoch ab dem 50. Lebensjahr durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.
Interessant sind Sondereinzahlungen zum Beispiel für diejenigen, die für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung erhalten. Die Sondereinzahlung zur Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar. Nähere Auskünfte zum Steuerrecht erteilen aber Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine.
Bedingung für diese Sonderzahlung an Beiträgen ist eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung, dass man voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen möchte und dass die bestimmten Voraussetzungen für diesen Anspruch auch erfüllt werden können. Die DRV berechnet dann auf Wunsch die Höhe der Sonderzahlung nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Zusätzlich eingezahlte Beiträge wirken sich rentensteigernd aus, auch wenn die Rente nicht wie beabsichtigt vorzeitig in Anspruch genommen wird. Sie können jedoch nicht rückerstattet werden.
Pandemiebedingt sind derzeit persönliche Beratungen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg nur
Telefonnummern unserer Regionalzentren und Außenstellen möglich. Als moderne und bequeme Alternative zur persönlichen Beratung in den Dienststellen bietet die DRV Videoberatungen an. Diese können ebenfalls online gebucht werden.