Wenn Mütter kleiner Kinder arbeiten: Bei geringem Gehalt wird die Rente aufgestockt
Ob in Teilzeit oder im Minijob: Viele Mütter arbeiten nach der Babypause mit reduzierter Stundenzahl und verzichten so auch auf Gehalt. Bei der Rente allerdings können diese Einbußen oftmals wieder wettgemacht werden, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Der Schlüssel dafür ist die Kinderberücksichtigungszeit. Sie beginnt am Tag der Geburt und endet nach zehn Jahren. Dabei werden in den ersten drei Jahren im Rentenkonto des erziehenden Elternteils ohnehin Beiträge gespeichert, als hätte die Mutter oder der Vater den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erhalten.
In den darauffolgenden Jahren wertet die Rentenversicherung niedrige Einkommen mit Beiträgen für die Rente um die Hälfte auf – und das bis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Und wer zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erzieht, kann dafür im Rentenkonto eine Gutschrift erhalten, die einem Drittel des Durchschnittsverdienstes entspricht. Hierfür zählt übrigens auch die Pflege von Kindern unter 18 Jahren. Voraussetzung für die Höherbewertung: Das Kind ist nach 1991 geboren und der erziehende Elternteil kann bei Rentenbeginn mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorweisen.
Nr. 03/19
Broschüre zum Download Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente
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