Freiwillige Beitragszahlungen in die Rentenversicherung zum Ausgleich späterer Rentenminderungen sind weiter beliebt. Seit 2017 hat sich die Zahl derjenigen Versicherten, die von der Möglichkeit des „Abkaufs von Rentenabschlägen“ Gebrauch gemacht haben, mehr als verdreifacht.
Sichtbar wird diese Entwicklung auch bei den Beitragseinnahmen durch diese freiwilligen Einzahlungen. Hat es hier bei der Deutschen Rentenversicherung 2017 Einnahmen in Höhe von 208 Millionen Euro gegeben, so lagen diese 2022 bereits bei rund 1,1 Milliarden Euro. „Die gezahlten Beiträge wirken sich nicht nur positiv auf die Finanzlage der Rentenversicherung aus. Die Zahlungen sind auch ein Zeichen für das Vertrauen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in die Verlässlichkeit und die Sicherheit der gesetzlichen Rentenversicherung", so Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, anlässlich deren Sitzung am 6. Dezember 2023 in Berlin.
Zum 1. Juli 2017 war mit dem „Flexirentengesetz“ die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragsleistungen Rentenminderungen auszugleichen, vom 55. auf das 50. Lebensjahr gesenkt worden. Seither ist das Interesse am „Rückkauf von Rentenabschlägen“ kontinuierlich gestiegen.