Altersvorsorgereformgesetz: Erste Lesung heute im Bundestag
Datum: 26.02.2026
Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) wird heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt die Reformierung der steuerlich geförderten Altersvorsorge und erinnert daran, dass diese vor fast 25 Jahren eingeführt wurde, um Teile der gesetzlichen Rentenversicherung zu ersetzen. Von daher ist ein Verzicht auf die lebenslange Auszahlung bedenklich.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden im Übrigen langjährige Forderungen der Deutschen Rentenversicherung zum Abbau von Bürokratie aufgegriffen, um wesentliche Kritikpunkte an der sog. „Riester-Rente“ zu beheben. Die Einführung eines verpflichtend anzubietenden Standardprodukts soll dazu führen, Kosten zu reduzieren. Die bestehende Infrastruktur könnte idealerweise auch für die Frühstart-Rente genutzt werden.
Besonders wichtig ist der Deutschen Rentenversicherung der Aspekt, dass der Verzicht auf lebenslange Auszahlungen aus der privaten Altersvorsorge, zu ungewollten Härten im Alter führen kann. Denn die Menschen leben deutlich länger als sie denken. Auch die geplante Fördersystematik, bei der künftig für die Ermittlung der Zulagenförderung die Einkommenssituation der Förderberechtigten außer Betracht gelassen wird, würde bislang besonders profitierende Personengruppen, wie Geringverdienende und Kindererziehende, in den Hintergrund rücken.
Absicherung des Langlebigkeitsrisikos: Ein Verzicht erhöht das Armutsrisiko im Alter
Um die Renditechancen der geförderten, privaten Altersvorsorge zu erhöhen, sollen nach dem Gesetzentwurf bestimmte Garantien künftig nicht mehr zwingend notwendig sein. Dazu zählt, die in der Versicherungsmathematik als Langlebigkeitsrisiko bezeichnete Absicherung einer lebenslangen Zahlung aus der privaten Vorsorge. Die angedachte Wahloption zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr birgt aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung aber die Gefahr, dass viele Personen ihre Lebenserwartung unterschätzen. Damit erhöht der Verzicht auf eine lebenslange Zahlung aus der privaten Altersvorsorge das Armutsrisiko im höheren Alter. Das hätte auch entsprechende Auswirkungen auf die Höhe staatlicher Ausgaben für die Grundsicherung bzw. Sozialhilfe.
Die angedachte Auszahlungsphase von zwanzig Jahren entspricht zwar in etwa der derzeitigen durchschnittlichen Rentenlaufzeit; ein erheblicher Teil der Vorsorgenden wäre aber trotzdem im hohen Alter mit dem Wegfall der Leistungen aus dieser Vorsorge konfrontiert. Denn von den heute 65jährigen Männern werden nach der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes etwas mehr als 40 Prozent älter als 85 Jahre, bei den Frauen sind es sogar etwa 60 Prozent. Wenn die ergänzenden Leistungen künftig nur in einem begrenzten Lebensabschnitt im Alter erfolgen, ist es fraglich, ob noch von dem Leitbild Lebensstandardsicherung aus drei Säulen gesprochen werden kann.
Günstigerprüfung zwischen alter und neuer Fördersystematik sinnvoll
Zukünftig soll bei der Ermittlung der Zulagenförderung die Einkommenssituation der Förderberechtigten außer Betracht gelassen und allein auf die Höhe der Eigenbeiträge abgestellt werden. In dem Zusammenhang gibt die Deutsche Rentenversicherung zu bedenken: International gilt die bisherige Fördersystematik (Grund- und Kinderzulage) als vorbildlich. Sie erreicht überdurchschnittlich viele Menschen aus unteren Einkommensgruppen und Kindererziehende. Mit der geplanten Zulagensystematik wird die Förderung dieser Personengruppen in den Hintergrund gerückt. Personen, die mehr sparen, werden künftig auch stärker gefördert. Eine erhebliche Anzahl an Geringverdienern würde damit schlechter gestellt. Die Deutsche Rentenversicherung regt daher an, eine Günstigerprüfung zwischen der alten und der neuen Fördersystematik bezüglich der Altersvorsorgezulage für Neuverträge zu integrieren, um die bisherige Förderung auch weiterhin sicherzustellen.
Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos ist mehr als ein Kostenfaktor
Altersvorsorge umfasst auch die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Die Absicherung dieses Risikos allein als Kostenfaktor zu betrachten ist einseitig und greift zu kurz. Es geht vielmehr um eine Kompensation der Risiken im Drei-Säulen-Modell. Mit dem geplanten Wegfall der Förderung für die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos wird die Möglichkeit genommen, zukünftig eine staatlich geförderte zusätzliche Absicherung für den Fall der Invalidität abzuschließen. Es bliebe damit offen, wie zukünftig eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung vorgenommen werden kann.