Nachrichten Sommer 2026
Mitspracherecht kommt an
Immer mehr Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Hessen nutzen ihr Mitspracherecht bei der Auswahl einer passenden Rehabilitationseinrichtung. Hintergrund hierfür ist die seit 1. Juli 2023 erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts in Verbindung mit einem IT-gestützten transparenten und einheitlichen Verfahren zur Einrichtungsauswahl durch alle Rentenversicherungsträger.
Versicherte haben direkt im Reha-Antrag die Möglichkeit, bis zu drei Wunsch-Einrichtungen anzugeben. Bei der Suche nach einer geeigneten Reha-Klinik unterstützt das ausgebaute Informationsangebot der Deutschen Rentenversicherung im Internet. Seit Mitte 2023 hat sich der Anteil der bewilligten Anträge mit ausgefülltem Klinikwunsch für eine medizinische Rehabilitationsleistung beim hessischen Sozialversicherungsträger kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2025 hat die Deutsche Rentenversicherung Hessen insgesamt 40.336 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation befürwortet.
Ob die Einrichtungswünsche im Reha-Antrag berücksichtigt werden, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel müssen die gewählten Häuser mit der Deutschen Rentenversicherung einen Vertrag abgeschlossen haben, die Krankheit der versicherten Person behandeln und einen Platz in akzeptabler Wartezeit frei haben.
Musste ein Klinikwunsch von der Deutschen Rentenversicherung Hessen abgelehnt werden, geschah dies 2025 vorrangig wegen fehlender Eignung der Reha-Einrichtung für die zu behandelnde Erkrankung. Weitere Gründe waren: kein Termin in akzeptabler Wartezeit sowie kein Vertrag der entsprechenden Rehaklinik mit der Rentenversicherung. Wer von seinem Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch macht, erhält über das einheitliche IT-Verfahren einen qualitätsorientierten Vorschlag mit vier Reha-Einrichtungen zur Auswahl. Entscheidet sie oder er sich nicht innerhalb von 14 Tagen für eine der vorgeschlagenen Einrichtungen, erfolgt die Rehabilitation in der Einrichtung, die an erster Stelle im Bescheid genannt wurde.
Die Klinikgruppe der Deutschen Rentenversicherung Hessen erfüllt hohe Qualitätsstandards. „Auch seit Einführung der qualitätsorientierten Einrichtungsauswahl über einen Algorithmus steht die Klinikgruppe sehr gut da“, sagt Dirk Kolander vom Zentralen Klinikmanagement (ZKM) der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Die insgesamt fünf eigenen Kliniken haben unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte und liegen an verschiedenen Standorten in Hessen: die Klinik am Park in Bad Schwalbach, die Eleonoren-Klinik in Lindenfels-Winterkasten, das Rehabilitationszentrum am Sprudelhof in Bad Nauheim, die Klinik Kurhessen in Bad Sooden-Allendorf und die Klinik Sonnenblick in Marburg. Weitere Informationen finden Sie unter www.klinikgruppe-drv-hessen.de.
Quelle: DRV Hessen
Psychosomatische Gruppentherapie in der Klinik am Park der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Reha-Kliniken im Internet
Hilfe bei der Wahl der passenden Einrichtung bietet das Online-Portal „Meine Rehabilitation“. Auf www.meine-rehabilitation.de können Versicherte die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Einrichtungen vergleichen. Auf der Website sind alle Reha-Zentren zu finden, die die Deutsche Rentenversicherung selbst betreibt, sowie alle Einrichtungen, die vertraglich mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden sind und von ihr belegt werden.
Informationen über das gestärkte Wunsch- und Wahlrecht und zu Fragen der Rehabilitation allgemein bietet das Internetportal der Deutschen Rentenversicherung www.drv-reha.de. Über die Online-Suche können Versicherte rund 100 Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung vergleichen. Erste Informationen zu den Angeboten, zur Lage und zur Anfahrt sowie ein Link auf die Internetseite der Klinik helfen bei der Entscheidung.
Marion Hornischer, Rehabilitation und Klinikmanagement