Nachrichten Herbst 2026
Selbstständig oder nicht?
Deutsche Rentenversicherung bietet neues Online-Tool zur Einschätzung
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist eine oft gestellte Frage rund ums Arbeitsleben – und oft eine der schwierigsten. Die Deutsche Rentenversicherung gibt darauf eine zugängliche und transparente Antwort: Mit dem neuen ,,Selbstcheck Erwerbsstatus" können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv Klarheit gewinnen – anonym, kostenlos und in Echtzeit.
Quelle: DRV
Das Online-Tool ist kostenfrei nutzbar, erfordert keine Registrierung und erfasst keinerlei persönliche Daten. Die Auswertung erfolgt in Echtzeit und liefert eine fundierte erste Einschätzung. Auftragnehmende und Auftraggebende können den Selbstcheck gleichwertig nutzen. Die Auswertung erfolgt sofort, basiert auf den Angaben der Nutzenden und bewertet diese anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Das Ergebnis gibt eine belastbare Orientierung – ohne rechtliche Bindung. Nicht geeignet ist der Selbstcheck für die Einschätzung des Erwerbsstatus von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, mitarbeitenden Gesellschaftern sowie Fremdgeschäftsführern.
Den ,,Selbstcheck Erwerbsstatus" finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de
Außerdem können Sie sich ein Video zum Thema Selbstständig oder abhängig beschäftigt ansehen.
Verbindliche Statusfeststellung durch die Clearingstelle
Der Selbstcheck ersetzt kein offizielles Statusfeststellungsverfahren. Für eine rechtsverbindliche Entscheidung sind die vertraglichen Regelungen sowie deren tatsächliche Umsetzung gegenüber der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund offenzulegen.
Falls Sie als Auftraggeber/-in oder Auftragnehmer/-in zweifeln, ob es sich in Ihrem Fall um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, können Sie den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen. Insbesondere bei Erwerbstätigen, die dauerhaft fast vollständig nur für eine/-n Auftraggeber/-in arbeiten, schützt eine Prüfung vor späteren Unstimmigkeiten.
Die Prüfung müssen Sie beantragen. Der Antrag auf Status feststellung kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden:
- über das Onlineportal der Rentenversicherung
- Download des Formularpakets Statusfeststellung
Scheinselbstständigkeit erkennen
Als scheinselbstständige Arbeitnehmer/-innen werden Personen bezeichnet, die formal wie selbstständig Tätige (Auftragnehmer/-innen) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte sind. Kurz gesagt ist tatsächlich selbstständig, wer das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst trägt und seine Arbeitszeit frei gestalten kann. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss.
Wichtig für die Beurteilung ist vor allem die Ausgestaltung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern. Weicht der berufliche Alltag aber vom Vertrag ab, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse und die Ausgestaltung der Beschäftigung an. Müssen Sie wie ein/-e Arbeitnehmer/-in im Beschäftigungsverhältnis handeln, gelten Sie als scheinselbstständig. Eines oder mehrere der folgenden Merkmale können auf eine
Scheinselbstständigkeit hinweisen:
- Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten
- Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten
- Sie haben die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen
- Sie arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten
- Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind
Abstrakte, für alle Beschäftigungsverhältnisse geltende Merkmale, lassen sich nicht aufstellen. Es ist daher möglich, dass ein und derselbe Beruf – je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis – entweder als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Die Merkmale sind nicht statisch. Sie werden laufend fortentwickelt und konkretisiert. Der Gesetzgeber hat keine fixen Einzelmerkmale vorgegeben, sondern sich für die Umschreibung eines Typus der Beschäftigung entschieden. Diese gesetzliche Regelungstechnik macht den Beschäftigungsbegriff flexibel.
Broschüre zum Thema
Wussten Sie, dass viele Selbstständige automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind? Ob Sie zu den Pflichtmitgliedern gehören, wie Sie sich freiwillig versichern können und wie die Beitragszahlung funktioniert, erfahren Sie in der Broschüre Selbstständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt.