Derzeit verschicken wir wieder Lebensbescheinigungen an Rentner, die im Ausland leben. Haben Sie ein solches Dokument erhalten? Dann füllen Sie es bitte aus und senden Sie es im Rückumschlag zurück. Eine amtliche Bestätigung ist 2021 aufgrund der SARS-CoV-2-Virus-Pandemie nicht erforderlich.
Was hat es mit der Lebensbescheinigung auf sich?
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See kann Renten nur zahlen, wenn sie weiß, dass eine Bezieherin oder ein Bezieher einer Rente noch lebt. Wohnt jemand im Ausland, bestätigt er oder sie dies mithilfe einer Lebensbescheinigung.
Was mache ich mit der Lebensbescheinigung?
Überprüfen Sie bitte auf der Lebensbescheinigung Ihre eingedruckten Daten. Falls nötig, korrigieren Sie diese. Bitte vergessen Sie nicht, die Lebensbescheinigung zu unterschreiben und senden diese mit dem beiliegenden Rückumschlag fristgerecht zurück.
Gut zu wissen: Auf dem Rückumschlag ist nicht die Adresse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angegeben, sondern die Deutsche Post AG, Niederlassung Rentenservice. Bei dieser Stelle muss die Lebensbescheinigung eingehen, denn sie zahlt für die Deutsche Rentenversicherung die Rente aus.
In welchen Ländern ist keine Lebensbescheinigung nötig?
Wenn Sie in einem der folgenden Länder leben, ist grundsätzlich keine Lebensbescheinigung erforderlich, denn mit diesen Ländern sind wir bereits technisch vernetzt: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Spanien.
Lebensbescheinigung verloren?
Kein Problem. Sie können die Lebensbescheinigung beim Rentenservice der Deutschen Post im Download-Center herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.