Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Unsere Selbstverwaltungsgremien sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen mit gewählten ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber, besetzt. 

Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern