Quelle:Deutsche Rentenversicherung/Felix Seyfert
Zur Zeit verschicken wir an unsere Rentnerinnen und Rentner per Post die Rentenbezugsbescheinigung für das Jahr 2024. Diese informiert über alle Angaben zur Rente, die bei einer Steuerklärung benötigt werden.
Einmal beantragt, erhalten Sie Ihre Bescheinigung jedes Jahr zum Jahresanfang automatisch.
Daten gehen gleichzeitig an Finanzamt
Gleichzeitig übermitteln wir die Daten auch an die Finanzämter. Für Sie, als Rentnerin oder Rentner, bedeutet das:
- Sie können der Rentenbezugsbescheinigung entnehmen, welche Daten Ihr Finanzamt erhalten hat.
- Die Steuererklärung wird dadurch für Sie einfacher, denn die «Anlage R» und die «Anlage Vorsorgeaufwand» müssen Sie nicht mehr ausfüllen.
- Nur wenn Sie das Ergebnis Ihrer Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchten, müssen Sie Ihre Daten eintragen. Die Rentenbezugsbescheinigung erklärt Ihnen dann genau, in welche Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind.
Erste Bescheinigung online anfordern
Wenn Sie jetzt zum ersten Mal eine Rentenbezugsbescheinigung erhalten möchten, können Sie diese hier ganz einfach online anfordern. Dazu brauchen Sie nur Ihre Versicherungsnummer. Die Bescheinigung erhalten Sie dann per Post.
Gut zu wissen
Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuerklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Der Freibetrag für 2024 liegt bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.