Neue Adresse bitte umgehend mitteilen
Renten Service der Deutschen Post
Damit Rentnerinnen und Rentner pünktlich und zuverlässig ihre Rente erhalten, ist es wichtig, dass der Rentenversicherungsträger die jeweils gültige Adresse hat. Darum sollten Rentenempfängerinnen und -empfänger nach einem Umzug – egal ob im Inland oder ins Ausland – umgehend die Änderung mitteilen.
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Weil der Renten Service der Deutschen Post die Rentenzahlungen überweist, müssen Rentnerinnen und Rentner auch dort ihre Adressänderungen angeben. Besonders bequem geht das online unter www.rentenservice.de oder mit entsprechenden Vordrucken in jeder Filiale der Deutschen Post. Eine separate Meldung an den Rentenversicherungsträger ist nicht nötig: Der Renten Service leitet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.
Unter www.rentenservice.de können Rentnerinnen und Rentner auch sicher und bequem mitteilen, wenn sich ihre Kontoverbindung geändert hat.
Wer den Umzug nicht meldet, muss damit rechnen, dass die Rentenzahlung vorläufig ausgesetzt wird. Das passiert spätestens dann, wenn die jährlich versandte Rentenanpassungsmitteilung nicht zugestellt und die neue Adresse daraufhin auch nicht ermittelt werden kann. Erst wenn der Renten Service anschließend über die neue Adresse informiert wird, wird die Rente wieder ausgezahlt.
Kontaktformular nutzen
Wer noch keine Rente bezieht und nach einem Umzug seinem Rentenversicherungsträger die neue Adresse mitteilen möchte, schreibt bitte aus Gründen des Datenschutzes keine E-Mail, sondern nutzt das „Kontaktformular für persönliche Anliegen“ unter www.eservice-drv.de oder www.deutsche-rentenversicherung.de. So sind Ihre Daten vor Missbrauch geschützt! Da sie zudem direkt ihrem Versicherungskonto zugeordnet werden, sind Ihre Daten sofort aktuell erfasst.