In die Berge, ans Meer oder gleich ins Ausland: Wenn Rentnerinnen und Rentner umziehen, müssen sie ihre neue Anschrift auch dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie innerhalb Deutschlands ein neues Quartier beziehen oder ihren Wohnsitz gleich ganz ins Ausland verlegen.
Die Adressänderung muss schriftlich zusammen mit der Rentenversicherungsnummer beim Renten Service eingereicht werden. Vordrucke hierfür gibt es in jeder Postfiliale. Noch schneller geht es online unter www.rentenservice.com. Von dort werden die aktualisierten Daten automatisch an die Rentenversicherung weitergeleitet.
Wichtig: Die Rente kann nur ausgezahlt werden, wenn dem Renten Service die aktuelle Adresse vorliegt. Wenn sie nicht mitgeteilt wird und auch nicht ermittelt werden kann, zum Beispiel nach dem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung, stellt der Renten Service die Rentenzahlung ein. Die Rentenversicherung möchte so Überzahlungen vermeiden. Die Rente wird wieder überwiesen, nachdem Betroffene dem Renten Service ihre neue Anschrift mitgeteilt haben. Die Adresse des zuständigen Renten Services steht im Rentenbescheid und auf den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen.