Die Bundesregierung hat die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler beschlossen.
Ab sofort können Sie bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Cottbus (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) einen Antrag auf die pauschale Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds stellen.
Eine Leistung aus dem Härtefallfonds ist nur für Personen möglich, deren monatlicher Rentenzahlbetrag am 1. Januar 2021 insgesamt unter 830 Euro betragen hat.
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