Bericht der Vorsitzenden des Vorstands

Es gilt das gesprochene Wort

Datum: 02.07.2026 Rede von: Ramona Bermann

Sehr geehrte Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes,
sehr geehrter Herr Beßler,
sehr geehrte Frau Wenderoth,
sehr geehrte Vertreter des Hauses,
sehr geehrte Gäste,


ich begrüße Sie auch im Namen von Frau Wiedemeyer zur heutigen Sitzung der Vertreterversammlung und heiße Sie in Halle herzlich willkommen. Letzte Woche hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Auf diesen werde ich zu einem späteren Zeitpunkt meines Berichtes eingehen. Finanzsituation und voraussichtliche mittelfristige Finanzentwicklung Beginnen möchte ich wie gewohnt mit der Finanzsituation und der voraussichtlichen mittelfristigen Finanzentwicklung der Rentenversicherung. Bei meinem Bericht im Dezember letzten Jahres hatte ich noch die Hoffnung auf ein zeitnahes Ende des Krieges in der Ukraine. Diese hat sich leider nicht erfüllt. Im Gegenteil, es ist noch ein weiterer Krieg begonnen worden. Der anhaltende Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie der im Februar begonnene Irankrieg mit der faktischen Sperrung der Straße von Hormus wirken negativ auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Nunmehr scheint wenigstens der Irankrieg beendet zu sein. Es müssen aber bis zur abschließenden Lösung dieses Konfliktes noch die andauernden Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran abgewartet werden. Zusätzlich bremsen Zölle den internationalen Handel. Die entstehenden Engpässe und Preisanstiege für Energie und andere Rohstoffe belasten die konjunkturelle Entwicklung und damit auch die Finanzen der Rentenversicherung. So haben die Bundesregierung und die Wirtschaftsforschungsinstitute zuletzt ihre Prognosen zur Konjunkturentwicklung in Deutschland senken müssen. Auswirkungen auf die Finanzsituation der Rentenversicherung

Welche Auswirkungen hat dies nun auf die Finanzsituation der Rentenversicherung?

Die Basis meiner Ausführungen ist die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie des Vermögens der Rentenversicherung vom April dieses Jahres. Der Schätzung liegen auch die aktuellen Wirtschaftsannahmen der Bundesregierung aus der Frühjahrsprojektion zugrunde. Auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse des letzten Jahres lagen die Einnahmen zum 31. Dezember 2025 bei 417,4 Milliarden Euro. Größter Einnahmeposten waren dabei die Beitragseinnahmen mit insgesamt 321 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 76,9 Prozent. Zweitwichtigste Einnahmeposition der Rentenversicherung sind die Bundeszuschüsse. Diese machten im Jahr 2025 93,2 Milliarden Euro aus. Das sind 22,3 Prozent der Einnahmen.

Diesen Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 421,3 Milliarden Euro gegenüber. Davon entfallen auf die Rentenausgaben 363,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen beispielsweise die Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner in Höhe von 30,6 Milliarden Euro. Im Verhältnis Einnahmen zu Ausgaben ist damit zum Ende 2025 ein Defizit von 3,9 Milliarden Euro zu verzeichnen. Dieses wurde aus der Nachhaltigkeitsrücklage ausgeglichen. Am Ende des letzten Jahres belief sich die Nachhaltigkeitsrücklage auf 41,3 Milliarden Euro. Dies entspricht 1,38 Monatsausgaben. Vorausschätzung für die nächsten Jahre Wie sieht nun die Vorausschätzung für die nächsten Jahre aus? Die Schätzungen gehen bei der beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme für das laufende Jahr von einem Anstieg um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Ab 2028 wird eine Zuwachsrate von knapp 3,0 Prozent erwartet.

Eine weitere wichtige Einnahmeposition sind, wie ich bereits dargestellt hatte, die Zuschüsse des Bundes. Diese werden auf Basis der gesetzlichen Regeln fortgeschrieben. In den mittelfristigen Vorausberechnungen wird der Beitragssatz noch bis Ende nächsten Jahres stabil bei 18,6 Prozent liegen. Im Jahr 2028 steigt er dann auf 19,9 Prozent. Die Nachhaltigkeitsrücklage wird dabei sukzessive abgeschmolzen. Zum Ende diesen Jahres auf 31,2 Milliarden Euro beziehungsweise 0,99 Monatsausgaben. Zum Ende des Jahres 2028 wird sie dann nur noch 11,6 Milliarden Euro betragen. Dies entspricht lediglich noch 0,34 Monatsausgaben. Ich weise an dieser Stelle - wie immer - darauf hin, dass die mittelfristige Finanzsituation maßgeblich durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes bestimmt wird.

Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich komme nun zur Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres. Die gesetzliche Rentenversicherung steht nach wie vor für Beständigkeit und Zuverlässigkeit. Ein Beispiel hierfür ist auch in diesem Jahr die jährliche Anpassung der Renten zum 01.07.. Nach der Zustimmung des Bundesrates zur Rentenanpassungsverordnung am 12. Juni ist Mitte des vergangenen Monats auch der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen angelaufen. Dieser wird voraussichtlich bis Ende Juli andauern. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen die Renten in diesem Jahr um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich für das gesamte Bundesgebiet auf nunmehr 42,52 Euro. Dies bedeutet, dass sich beispielsweise die durchschnittliche Altersrente in Mitteldeutschland für Männer von bisher ca. 1.550 Euro brutto im Ergebnis der Rentenanpassung um rund 65 Euro auf 1.615 EUR erhöht. Die diesjährige Rentenanpassung fällt damit rund 0,5 Prozentpunkte höher aus als im vergangenen Jahr. Aufgrund der geltenden Rechtslage gibt es in diesem Jahr erneut eine Rentenanpassung nach dem Mindestsicherungsniveau. Da bereits in den letzten beiden Jahren die Niveauschutzklausel gegriffen hat, wird der neue aktuelle Rentenwert zum 1. Juli von vornherein so hoch festgesetzt, dass damit das gesetzlich normierte Mindestsicherungsniveau in Höhe von 48 Prozent erreicht wird. Dies hat die Bundesregierung mit einer Gesetzesänderung am Beginn diesen Jahres bis zum Jahr 2031 sichergestellt.

Wären die Renten nicht nach Maßgabe der Haltelinie für das Rentenniveau angepasst worden, würden die Renten zum 1. Juli nur um 4,05 Prozent, statt um 4,24 Prozent steigen. Aktuelle Gesetzesänderungen, die bereits in Kraft getreten sind.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie bereits auf der Sitzung der Vertreterversammlung im Dezember umfassend über die damaligen Gesetzesvorhaben informiert. Diese sind zwischenzeitlich alle in Kraft getreten und wurden von der Bundesregierung unabhängig von den vorliegenden Ergebnissen der Alterssicherungskommission bereits beschlossen. Das betrifft die Stabilisierung des Rentenniveaus mit der Verlängerung der sogenannten Haltelinie genauso wie die Mütterrente III und die Aktivrente, um nur einiges zu nennen. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wurde aber auch die Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Diese Maßnahme dient der Stärkung der unterjährigen Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit hat die Bundesregierung auch eine langjährige Forderung der Selbstverwaltung umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

im Bereich der Rehabilitation wurde zudem die berufliche Teilhabe für Personen mit komplexem Unterstützungsbedarf verbessert. Zu diesem Zweck wurde durch den Gesetzgeber ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement eingeführt.


Neben medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen gehören auch Nachsorgeleistungen, die stufenweise Wiedereingliederung, das betriebliche Eingliederungsmanagement, aber auch die Organisation des Alltags und die Inanspruchnahme vorhandener Unterstützungsangebote zu einer erfolgreichen Reintegration ins Erwerbsleben. Einige Patientinnen und Patienten benötigen nach der medizinischen Rehabilitation Hilfe bei der Koordination dieser Bausteine. Dies sind Versicherte mit komplexem Handlungs- und Rehabilitationsbedarf. Sie sollen künftig während des gesamten Rehabilitationsprozesses ganzheitlich unterstützt und begleitet werden. Die Koordinierung dieses Prozesses sowie der erforderlichen Leistungen liegen in der Verantwortung des Rentenversicherungsträgers.


Zu den Zielgruppen können insbesondere Menschen mit multiplen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder mit zusätzlichen einschränkenden beruflichen oder persönlichen Problemlagen gehören. Als letzte Gesetzesänderung möchte ich zur Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten informieren. Dieses Thema hat in den letzten beiden Jahren bei sehr vielen Musik- und Volkshochschulen für große Unruhe gesorgt. Hierbei handelt es sich um die neue Auslegung von auf Honorarbasis tätigen Lehrern und Dozenten. Nach dem sogenannten „Herrenberg“-Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2022 könnten diese bisher selbständig Tätigen überwiegend als abhängig Beschäftigte gelten. Der Gesetzgeber hatte hierzu eine gesetzliche Klarstellung angekündigt und deshalb zunächst eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen. Diese Frist wurde nunmehr zunächst um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, da noch keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte.

Meine Damen und Herren,

das war ein kurzer Exkurs in die gesetzgeberischen Aktivitäten der Bundesregierung. Dabei handelte es sich nur um einen kompakten Abriss über die wichtigsten Rechtsänderungen der jüngsten Zeit. Deutlich wird dabei eins: Unser Haus und hier vor allem unsere Mitarbeitenden müssen nicht nur das tägliche Routinegeschäft stemmen, sondern immer wieder auch die neuen Herausforderungen sich ändernder Gesetze annehmen und meistern. Das dies sehr gut gelungen ist, verdient unseren Dank und unseren Respekt.

Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund des letzte Woche am 23. Juni vorgelegten Abschlussberichtes der Alterssicherungskommission muss und möchte ich nunmehr diesen aufgreifen. Die Rentenkommission hat in diesem Bericht Empfehlungen für Reformen der Alterssicherung in unserem Land vorgelegt. Die Gruppe der Versicherten und die Gruppe der Arbeitergeber haben unterschiedliche Auffassungen zu diesen Empfehlungen. Diese müssen nunmehr bewertet und diskutiert werden. Auf diese Vorschläge wird Herr Beßler in seinem Bericht dann konkreter eingehen. Ich möchte nur einen Punkt herausgreifen. Den Punkt 33 der mit Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung überschrieben ist. Über die in diesem Punkt enthaltenen Vorschläge waren und sind wir sehr erstaunt und irritiert. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die Selbständigkeit der Regionalträger wie der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland abzuschaffen. In den Regionen sollen keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen werden, sondern im Wesentlichen nur noch die Leistungssachbearbeitung stattfinden. Die Struktur der Rentenversicherung soll auf eine zentralisierte Verwaltung unter der Deutschen Rentenversicherung Bund umgestellt werden. Dies widerspricht dem der Bundesrepublik Deutschland innewohnenden Prinzip des Föderalismus. Denn damit verbunden ist auch, die Abschaffung der Selbstverwaltung bei den Regionalträgern hier vor Ort. Damit wird den Versicherten und Arbeitgebern die Möglichkeit genommen, vor Ort in den Regionen mitzubestimmen. Dies ist ein Eingriff in das fest verankerte Prinzip der Selbstverwaltung. Selbstverwaltung vor Ort heißt Nähe zu den Versicherten und Rentnern, Nähe zu den regionalen Arbeitergeber. Diese Bürgernähe, dieses Fundament der sozialen Selbstverwaltung darf nicht unbedacht und ohne sich den Folgen bewusst zu sein, eingerissen werden. Die mitteldeutsche Rentenversicherung hat ihre Hausaufgaben schon gemacht und ist über drei Länder fusioniert und bereits wirtschaftlich gut aufgestellt. Vorgeschlagen wird auch die Abschaffung der zweistufigen Selbstverwaltung bestehend aus Vorstand und Vertreterversammlung. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, dass es künftig nur noch einen Verwaltungsrat geben soll. Dies ist das derzeit bestehende Modell bei den Krankenkassen. Wenn es allerdings in Mitteldeutschland keine eigenständige Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mehr gibt, wird hier keine Selbstverwaltung mehr benötigt. Als Modell dient hier die Bundesagentur für Arbeit mit nur einem Verwaltungsrat auf Bundesebene. Vor diesem Hintergrund muss unser Augenmerk auf dem Erhalt eines starken, wirtschaftlich handelnden, eigenständigen und selbstverwalteten Regionalträgers liegen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere gemeinsame Aufgabe muss es sein, uns über die Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und unsere Sozialministerinnen der Länder für die regionale und selbstverwaltete Rentenversicherung stark zu machen. Gemeinsam mit der Geschäftsleitung werden wir Gespräche mit den Sozialministerinnen der Länder führen. Wir werden Alternativen in die Diskussion einbringen.
An dieser Stelle beende ich meine Ausführungen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die bevorstehende Sommerzeit sowie einen erholsamen Urlaub, sofern dieser noch vor Ihnen liegt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!