Bericht des Geschäftsführers
Es gilt das gesprochene Wort
Datum: 02.07.2026 Rede von: Jork Beßler Anlass: Vertreterversammlung 01-2026
Sehr geehrte Frau Haase,
sehr geehrter Herr Nobereit,
sehr geehrte Damen und Herren der Vertreterversammlung und des Vorstands,
sehr geehrte Gäste,
ich begrüße Sie, auch im Namen von Frau Wenderoth, ebenso zur heutigen Sitzung unserer Vertreterversammlung.
Neben den aktuellen Meldungen rund um die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes, die weltweiten Konflikte und Krisengebiete und der Fußball-Weltmeisterschaft beherrscht die deutschen Medien aktuell ein Thema, dass für uns, die Deutsche Rentenversicherung, wichtig ist.
Wie bereits von Frau Bermann ausgeführt, legte die Alterssicherungskommission in der vergangenen Woche, am 23. Juni 2026, ihren Abschlussbericht vor.
Aufgabe des von der Bundesregierung eingesetzten Gremiums war es, Vorschläge für eine generationenübergreifende und zukunftssichere Ausgestaltung der gesetzlichen Rente zu entwerfen.
Seit 7. Januar 2026 haben die 13 Mitglieder aus den Bereichen Politik und Wissenschaft 33 Empfehlungen als Basis für Reformen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge erarbeitet, die nun vorgestellt wurden.
Bevor ich näher auf einige Punkte des Empfehlungspakets eingehe und damit der Bitte von Frau Bermann nachkomme, möchte ich mit Ihnen auf die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in den vergangenen Monaten blicken.
Vorab möchte ich die Leistungen unserer Mitarbeitenden herausheben.
Wir, Frau Wenderoth und ich, danken allen Kolleginnen und Kollegen dafür, dass sie jeden Tag dazu beitragen, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zu dem zu machen, was sie ist: zuverlässige und anerkannte Partnerin für Millionen Versicherte, Arbeitgeber und Institutionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Vielen Dank dafür.
Finanzentwicklung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie uns zuerst gemeinsam auf die Finanzentwicklung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland schauen.
Basis dieser Einschätzung sind die Rechnungsergebnisse zum 30. April 2026.
Bei dem Vergleich der Rechnungsergebnisse muss die ab diesem Jahr geltende Änderung des Gemeinlastverfahrens berücksichtigt werden.
Seit 1. Januar 2026 entfällt die getrennte Abrechnung und Verteilung der (in § 219 Abs. 1 und 2 SGB VI genannten) Einnahme- und Ausgabepositionen für die alten und die neuen Bundesländer.
Die Ausgaben für Renten und Beitragserstattungen, die Zuschüsse des Bundes, die Beitragszahlungen und die Erstattungen des Bundes werden nunmehr als Gesamtsumme nach den jeweiligen Verteilschlüsseln auf die Träger verteilt.
Die Anteile haben sich durch den Wegfall der Ost-West-Trennung wesentlich geändert. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ist nun mit rund 5,1 Prozent an den gesamten Einnahmen und Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung beteiligt.
Deutlich wird das, wenn wir die aktuelle Einnahmesituation unseres Hauses betrachten. Die Einnahmen aus Beiträgen beliefen sich in den ersten 4 Monaten des Jahres 2026 auf rund 5,2 Mrd. Euro.
Die Einnahmen aus Beiträgen sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozent (121,7 Mio. Euro) gesunken. Die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen nehmen hierbei die größte Position ein.
Die Einnahmen aus dem allgemeinen und dem zusätzlichen Bundeszuschuss liegen aufgrund der geänderten Verteilung ebenfalls unterhalb des Vor-jahreswertes. Sie fallen 33,6 Prozent niedriger aus als im Vorjahr. (Das entspricht 852,0 Mio. Euro.)
Auch die für die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland maßgeblichen Einnahmen aus dem Finanzverbund haben sich aufgrund der geänderten Verteilerschlüssel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 74,4 Prozent verringert. (Das entspricht rund 3,11 Mrd. Euro.) Die Transferzahlungen erreichen zum Stand 30. April 2026 ein Niveau von rund 1,1 Mrd. Euro und machen einen Anteil an den Gesamteinnahmen von 13,5 Prozent aus.
Dies hat aber keine Auswirkungen auf die Stabilität unseres Haushaltes, denn neben der Verteilung der Einnahmen und Ausgaben gleicht die Deutsche Rentenversicherung Bund die für die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen der allgemeinen Rentenversicherung fehlenden Mittel im Rahmen des Finanzverbundes aus.
Betrachten wir nun die Ausgaben.
Die Aufwendungen der Kontenklasse 4, welche die Leistungen zur Teilhabe abbilden, übersteigen den Vorjahreswert um 16,5 Prozent.
Insgesamt sind zum 30. April 2026 im Vergleich zur Haushaltsplanung 29,0 Prozent des Budgets ausgegeben worden. (Das entspricht 149,9 Mio. Euro.)
Die Aufwendungen für Renten und die Krankenversicherung der Rentner sind im Vergleich zum Vorjahr um 37,3 Prozent (4,28 Mrd. Euro) gesunken.
Das Rechnungsergebnis liegt zum Berichtszeitpunkt 30. April 2026 bei den Aufwendungen für die Renten bei rund 6,62 Mrd. Euro. Wie bereits ausgeführt wird hier das geänderte Gemeinlastverfahren deutlich, denn die auf unseren Träger entfallenden Rentenausgaben sind aufgrund der neuen Verteilung wesentlich niedriger als bisher.
Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten, welche die Kontenklasse 7 abbildet, werden in ihrer Entwicklung in der Hauptsache durch die Personalkosten geprägt. Diese machen einen Anteil von 72,2 Prozent (79,0 Mio. Euro) aus.
Die Anzahl der Beschäftigten ist nahezu konstant geblieben. Konkret waren bei uns zum 30. April 2026 3.515 Mitarbeitende beschäftigt.
Insgesamt liegen die Aufwendungen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten zum 30. April 2026 mit 109,4 Mio. Euro um rund 6 Mio. Euro über dem Vergleichsergebnis des Vorjahres. (Das entspricht 5,8 Prozent.)
Rückschlüsse auf die Auslastung bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten für das Gesamtjahr lässt das Rechnungsergebnis der ersten 4 Monate des Jahres 2026 in der Kontenklasse 7 allerdings nur bedingt zu.
Zum Abschluss noch einige Worte zur Liquiditätssteuerung und Geldanlage.
Im Jahr 2025 wurde die zugewiesene Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland vier Mal abgesenkt. Von Januar bis März 2026 um jeweils 96,6 Mio. Euro und im Juni 2026 um weitere 26,1 Mio. Euro. Dies ist auf das Absinken der Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung zurückzuführen.
Zum Jahresende 2025 betrug die von uns zu verwaltende Nachhaltigkeitsrücklage damit 1,17 Mrd. Euro.
Um die Anlage dieser Gelder breit streuen zu können und damit Risiken zu minimieren, unterhielt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland im Jahr 2025 Geschäftsbeziehungen zu 15 Banken.
Nachdem die Europäische Zentralbank bereits im Jahr 2024 vier Zinssenkungen beschlossen hatte, folgten im Jahr 2025 weitere vier Zinssenkungen. Die Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank sind unter anderem abhängig von der Entwicklung der Inflationsrate und der Konjunktur.
Aktuell liegt der wichtigste Leitzins im Euro-Raum seit 11. Juni 2025 bei 2 Prozent.
Gegenüber dem Jahr 2024 sind daher die erzielten Zinsen zurückgegangen. Dieser Trend wird sich mit der Absenkung der Nachhaltigkeitsrücklage weiter fortsetzen.
Abschließend bleibt festzustellen, dass die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland trotzdem noch über eine sehr gute Liquiditätsausstattung verfügt. Im Berichtszeitraum war die Zahlungsfähigkeit des Hauses zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.
Kundenbefragung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Dezember 2025 hatte ich Sie über die Kundenbefragung informiert.
Zum wiederholten Mal wurden die Kundinnen und Kunden der Deutschen Rentenversicherung zu ihrer Zufriedenheit befragt, um im Ergebnis Anhaltspunkte dafür zu gewinnen, wie unsere Serviceleistungen zu verbessern und die Erwartungen der Kundinnen und Kunden noch besser zu erfüllen sind.
Die Kundenbefragung erfolgte in den vier Geschäftsfeldern „Auskunft und Beratung“, „Betriebsprüfung“, „Rente“ und „Teilhabe“.
Im Zeitraum 9. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 konnten sich ausgewählte Kundinnen und Kunden erstmals an der Online-Befragung beteiligen.
Die Auswertung der Daten dauert noch an. Erste Ergebnisse zeigen aber einmal mehr, dass die Kundinnen und Kunden mit der Arbeit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zufrieden sind.
So sind die Kundinnen und Kunden im beispielsweise im Geschäftsfeld „Teilhabe“ zufrieden. Im Geschäftsfeld „Auskunft und Beratung“ gesteht große Zufriedenheit, wie auch im Geschäftsfeld „Rente“.
Anträge und Erledigungen Rente, Teilhabe, Auskunft und Beratung
Lassen Sie uns nun auf die aktuellen Antrags- und Erledigungszahlen für unser Haus schauen.
Ich beginne mit den Daten für den Bereich der Auskunft und Beratung. Mit Stand Mai 2026 blicken wir insgesamt auf über 431.600 durchgeführte Beratungen.
Davon erteilten unsere Kolleginnen und Kollegen in fast 363.300 Fällen telefonische Auskünfte und Beratungen oder nahmen Anträge am Telefon auf.
Von der Möglichkeit einer Beratung in einer unseren Auskunfts- und Beratungsstellen oder ortsunabhängig per Video haben in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 fast 58.200 Versicherte Gebrauch gemacht.
Zunehmend nutzen unsere Kundeninnen und Kunden auch die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung. So steigt beispielsweise die Anzahl der Nutzenden vom Kundenportal oder der Digitalen Rentenübersicht kontinuierlich.
Mit Stand 31. Dezember 2025 nutzten bundesweit über 813.100 Personen das Kundenportal. Knapp 320.000 Personen waren für die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht registriert.
Schauen wir nun auf die Antragszahlen.
In den ersten fünf Monaten dieses Jahres stellten fast 47.000 Versicherte einen Rentenantrag. Dennoch liegen im Bereich Rente die Antragszugänge damit 2,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
So verzeichnen wir sowohl bei den Altersrenten, bei den Erwerbsminderungsrenten als auch bei den Renten wegen Todes einen Antragsrückgang.
Auch im Bereich der Teilhabe gibt es einen Rückgang der Antragszahlen. Auch wenn fast 56.000 Versicherte Leistungen zur Teilhabe bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland beantragten, hat im Vergleich zum Vorjahreszeitraum das Antragsaufkommen um 2,3 Prozent abgenommen.
Der Antragsrückgang ist sowohl bei den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn auch geringer, als auch bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu verzeichnen. Bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben belief sich dieser auf 5,8 Prozent.
35. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium
Damit es auch in Zukunft gelingt, ein qualitativ hochwertiges, für die Versicherten passendes Angebot an Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge anbieten zu können, hat auch die Forschung dazu einen hohen Stellenwert.
Das Reha wirkt, ist, glaube ich, jedem klar. Doch erreicht sie auch jede Person gleichermaßen? Diese Frage stand im Fokus des 35. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums, dem größten rehabilitationswissenschaftlichen Kongress im deutschsprachigen Raum.
In diesem Jahr fand der Kongress vom 24. bis 26. März 2026 in Leipzig statt. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland richtete die Veranstaltung gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften aus.
Unter dem Motto „Fairsorgt in der Reha? Vielfalt leben – Chancengleichheit schaffen“ präsentierten Expertinnen und Experten neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie diskutierten diese mit Vertreterinnen und Vertretern aus Medizin, Wissenschaft, Politik, Verwaltung sowie aus Reha-Forschung und Reha-Praxis.
Der Einladung zum Kolloquium waren mehr als 2.100 Teilnehmende gefolgt. Damit war es die bisher erfolgreichste Veranstaltung ihrer Art. Dies zeigt zum einen die Bedeutung der zentralen Plattform für den Austausch zwischen Reha-Wissenschaft und Praxis. Zum anderen wird die Wichtigkeit für die wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung von Teilhabeleistungen sichtbar. Nur so kann es gelingen, den Versicherten auch künftig das bestmögliche Versorgungsangebot unterbreiten zu können.
Abschlussbericht der Alterssicherungskommission
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich komme nun der Bitte von Frau Bermann nach und stelle Ihnen zentrale Punkte aus dem Ergebnisbericht der Alterssicherungskommission vor.
Wie eingangs erwähnt umfasst der Abschlussbericht insgesamt 33 Empfehlungen, um eine verlässliche Absicherung im Alter auch weiterhin gewährleisten zu können. Dabei sollen weder die Beitragszahlenden noch der Bundeshaushalt dauerhaft überfordert werden.
Die Kommission empfiehlt zum einen die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach schwedischem Vorbild. Diese soll verpflichtend für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Die Erträge der kapitalgedeckten Zusatzkomponente sollen langfristig das Rentenniveau der heute Jüngeren wieder steigern. Der Aufbau der Kapitalrente braucht allerdings Zeit. Mit einem Übergangsfaktor soll daher sichergestellt werden, dass das Rentenniveau für alle Rentenzugänge mindestens so hoch ist, wie heute.
Zum anderen soll sich künftig das Renteneintrittsalter an der Lebenserwartung orientieren. Die Kopplung an die steigende Lebenserwartung bringt eine Anhebung des Renteneintritts mit sich. Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Das würde bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum von 2031 bis 2041 schrittweise von 67 Jahre auf 67,5 Jahre ansteigen würde. Die Empfehlung sieht auch die regelmäßige Überprüfung der Entwicklung der Lebenserwartung vor. Steigt sie nicht weiter an, so soll auch das Renteneintrittsalter nicht weiter angehoben werden.
Um mögliche Beitragssatzsteigerungen zu dämpfen, schlägt die Kommission auch vor, dass vorzeitige Altersrenten nur noch mit Abschlägen gewährt werden. Damit verknüpft soll die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft werden. Besser bekannt ist diese Rente wegen Alters als „Rente ab 63“, auch wenn sie nach aktuellem Stand erst mit 64,5 Jahren bei Erfüllung der 45jährigen Wartezeit in Anspruch genommen werden kann. Im Ausnahmefall soll ein besonderer Schutz für Versicherte greifen, indem Härtefallregelungen eingeführt werden.
Daneben wird vorgeschlagen, den Personenkreis, der gesetzlich rentenversichert ist, auszuweiten. Perspektivisch soll die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen umgebaut werden. Sukzessive würden demnach weitere Berufsgruppen aufgenommen werden. Als erster Schritt wird vorgeschlagen, alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Dieses Vorhaben unterstützt die Deutsche Rentenversicherung seit Jahren, da der soziale Schutz von Selbständigen dadurch deutlich verbessert werden kann. Gerade für Solo-Selbständige ist eine soziale Absicherung wichtig.
Die Empfehlungen sehen ebenfalls vor, Beamte und Abgeordnete aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Des Weiteren empfiehlt die Kommission das der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen entfallen soll. Sie würden dann ohne Wahlmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen sind nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
Außerdem soll ein neuer Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt werden. Damit würde bewirkt werden, dass die während der Erwerbstätigkeit geleisteten Rentenbeiträge zu höherem verfügbarem Einkommen in der Rentenphase führen.
Nun bleiben die Gesetzgesetzgebungsverfahren abzuwarten. Denn welche Empfehlungen, wie und wann umgesetzt werden, ist der Gesetzgebung vorbehalten.
Lassen Sie uns das weitere Vorgehen zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission gemeinsam im Blick behalten und konstruktiv begleiten.
Ich wünsche mir, dass bei der konkreten Ausgestaltung mit Augenmaß vorgegangen wird und für alle Seiten praktikable Lösungen gefunden werden. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland unterstützt dabei gern mit ihrer Expertise.
Wichtig ist, dass sich auch die nächsten Generationen auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen.
Ich wünsche Ihnen, auch im Namen von Frau Wenderoth, alles Gute. Kommen Sie möglichst angenehm und stressfrei durch den Sommer.
Vielen Dank.