Geschäftsbericht 2024
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern stellt im digitalen Jahresbericht Kennzahlen, Ergebnisse und Geschichten des Jahres 2024 vor.
Rente
Die DRV Nordbayern begleitet Menschen durch alle Lebensphasen - vom Einstieg ins Berufsleben bis zur Rente. Sie sichert mit verlässlichen Leistungen die finanzielle Stabilität ihrer Versicherten und dokumentiert dafür alle relevanten Daten im Versicherungskonto. Ein Blick auf aktuelle Zahlen und Aufgaben zeigt, wie umfassend diese Unterstützung ist.
Versichert ab dem ersten Tag im Berufsleben: 4,8 Millionen Versicherungskonten
Zur Gemeinschaft der Versicherten gehören alle, für die ein Versicherungskonto geführt wird. Ende 2024 waren das bei der DRV Nordbayern 4,8 Millionen Konten. Das Konto wird mit Aufnahme der ersten Erwerbstätigkeit eröffnet. Erfasst werden dort unter anderem Beschäftigungszeiten sowie beitragsfreie Zeiten (z.B. Krankheit, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit) als Grundlage für alle späteren Rentenleistungen.
Zentrale Aufgabe: Rentenzahlung bei Alter, Erwerbsminderung oder Tod
Zu den Aufgabenschwerpunkten der DRV Nordbayern zählen die Gewährung und Auszahlung von Renten an die Versicherten der DRV Nordbayern bei Erreichen der Altersgrenze, bei Verminderung ihrer Erwerbsfähigkeit oder an deren Hinterbliebene, um so zu deren finanzieller Absicherung beizutragen.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 70.473 Rentenanträge gestellt. Ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr (70.401 Anträge im Jahr 2023). Die Zahlen belegen eine konstante Inanspruchnahme der Rentenleistungen.
Rentenanträge ohne Auslandsbezug
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Zugänge | 47.421 | 47.341 |
| Renten wegen Alters | 55,7 % | 55,7 % |
| Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 21,5 % | 21,9 % |
| Hinterbliebenenrente | 22,8 % | 22,4 % |
Rentenanträge ohne Auslandsbezug
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Erledigungen | 48.065 | 47.499 |
| bewilligt | 85,5 % | 85,1 % |
| abgelehnt | 12,4 % | 12,8 % |
| anderweitig erledigt | 2,1 % | 2,1 % |
Rentenanträge mit Auslandsbezug
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Zugänge | 22.980 | 23.132 |
| Renten wegen Alters | 55,4 % | 54,6 % |
| Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 15,0 % | 15,4 % |
| Hinterbliebenenrente | 29,6 % | 30,0 % |
Rentenanträge mit Auslandsbezug
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Erledigungen | 23.559 | 23.969 |
| bewilligt | 74,4 % | 73,2 % |
| abgelehnt | 21,5 % | 22,6 % |
| anderweitig erledigt | 4,1 % | 4,2 % |
Rentenanträge gegliedert nach Rentenarten in den letzten vier Jahren
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| Rente wegen Alters | 34.314 | 36.177 | 39.144 | 39.007 |
| Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 13.859 | 13.456 | 13.626 | 13.934 |
|
Hinterbliebenen- renten | 19.917 | 19.241 | 17.631 | 17.532 |
| Rentenanträge insgesamt | 68.090 | 68.874 | 70.401 | 70.473 |
Dauer der Bearbeitung vom Antragseingang bis zur Erteilung des Rentenbescheides
Neben einer korrekten Bescheiderteilung legt die DRV Nordbayern Wert darauf, dass die Rentenberechtigten zeitnah Informationen zu ihren beantragten Rentenansprüchen erhalten. Die Mitarbeitenden der DRV Nordbayern haben dies im Jahr 2024 in nur durchschnittlich 46 Kalendertagen bei Fällen ohne Auslandsbezug ermöglicht. Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt der Laufzeit beim Rentenversicherungsträger lag im Geschäftsjahr 2024 (bei Anträgen ohne Auslandsberührung) bei 60 Kalendertagen.
Nach dem Rentenbescheid geht unsere Arbeit weiter
Während des Bezuges einer Rente können regelmäßig oder einmalig Folgearbeiten notwendig sein. Dies können z.B. die Änderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, Berücksichtigung von Hinzuverdienst oder Einkommen bis zur Ausstellung von Rentenbezugsmitteilungen an die Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA) sein. Die jährliche Anpassung der Renten zum 01.07. wird bei den meisten Fällen in Kooperation durch den Renten Service ausgeführt.
Die DRV Nordbayern betreute insgesamt 863.620 Rentenzahlbestandsfälle im Jahr 2024.
Rentenzahlbestand am Ende des Jahres ohne Auslandsbezug
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Rente wegen Alters | 396.417 | 400.317 |
| Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 48.597 | 47.898 |
| Hinterbliebenenrenten | 131.708 | 130.118 |
| Rentenzahlbestand gesamt | 576.722 | 578.333 |
Rentenzahlbestand am Ende des Jahres mit Auslandsbezug
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Rente wegen Alters | 181.699 | 184.678 |
| Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 14.567 | 14.401 |
| Hinterbliebenenrenten | 85.873 | 86.208 |
| Rentenzahlbestand gesamt | 282.139 | 285.287 |
Weitere Informationen zum Rentenzugang bzw. -bestand
Durchschnittsalter bei Renten mit Rentenbeginn im Jahr 2024 (in Jahren)
| Männer | Frauen |
Erziehungs- renten | Waisen | |
|---|---|---|---|---|
| Rente wegen Alters | 64,7 | 65,7 | ||
| Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 55,0 | 53,3 | ||
| Witwen- / Witwerrente | 77,9 | 72,6 | ||
| Waisenrente | 17,1 | |||
| Erziehungsrente | 45,4 |
Durchschnittsalter bei Renten mit Rentenwegfall im Jahr 2024 (in Jahren)
| Männer | Frauen |
Erziehungs- renten | Waisen | |
|---|---|---|---|---|
| Rente wegen Alters | 81,4 | 85,3 | ||
| Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 56,8 | 55,1 | ||
| Witwen- / Witwerrente | 85,2 | 85,6 | ||
| Waisenrente | 22,1 | |||
| Erziehungsrente | 50,8 |
Durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei Rentenwegfall im Jahr 2024 (in Jahren)
| Männer | Frauen |
Erziehungs- renten | Waisen | |
|---|---|---|---|---|
| Rente wegen Alters | 20,5 | 23,4 | ||
| Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 6,8 | 6,8 | ||
| Witwen- / Witwerrente | 23,8 | 31,3 | ||
| Waisenrente | 8,0 | |||
| Erziehungsrente | 7,7 |
Rentenschichtung nach monatlichem Rentenbetrag bei neu gewährten Versichertenrenten des Jahres 2024 (ohne Auslandsrenten) in Prozent
| insgesamt | 100,0 % | 100,0 % |
| Männer | Frauen | |
|---|---|---|
| unter 150 Euro | 2,0 % | 1,8 % |
| 150 bis 299 Euro | 3,1 % | 4,4 % |
| 300 bis 449 Euro | 3,3 % | 8,7 % |
| 450 bis 599 Euro | 3,8 % | 11,1 % |
| 600 bis 749 Euro | 4,9 % | 12,1 % |
| 750 bis 899 Euro | 4,8 % | 11,3 % |
| 900 bis 1.049 Euro | 4,7 % | 11,0 % |
| 1.050 bis 1.199 Euro | 5,5 % | 10,2 % |
| 1.200 bis 1.349 Euro | 6,5 % | 9,9 % |
| 1.350 bis 1.499 Euro | 7,8 % | 7,0 % |
| 1.500 Euro und mehr | 53,6 % | 12,5 % |
Internationale Zusammenarbeit: Die DRV Nordbayern als Verbindungsstelle
Als Verbindungsstelle betreut die DRV Nordbayern Renten- und Versicherungsvorgänge mit Bezug zu den fünf Vertragsländern: Brasilien, Republik Moldau, Portugal, Rumänien und Türkei. Die Aufgaben reichen von Rentenanträgen über Kontenklärungen bis hin zu Auskünften für Familiengerichte. Dabei wendet die DRV Nordbayern neben deutschem Rentenrecht auch internationale Abkommen und EU-Vorschriften an. Die Mitarbeitenden der DRV Nordbayern stehen Betroffenen und Partnerinstitutionen dabei fachkundig zur Seite.
Brasilien: Rentenzeiten weltweit vernetzt
Das deutsch-brasilianische Abkommen ermöglicht es, Rentenansprüche auch dann zu realisieren, wenn Versicherungszeiten in beiden Ländern - oder zusätzlich in anderen Staaten - zurückgelegt wurden. So können für die deutsche Rente brasilianische Zeiten ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten aus EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Umgekehrt berücksichtigt der brasilianische Rententräger deutsche sowie Zeiten in den Staaten, mit denen Brasilien eigene Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ein zentrales Element ist die Entsenderegelung: Arbeitnehmer, die bis zu 24 Monate von einem deutschen Arbeitgeber nach Brasilien entsandt werden, bleiben weiterhin in der deutschen Rentenversicherung versichert. So wird eine doppelte Beitragspflicht vermieden.
Republik Moldau: Sozialschutz nach europäischem Vorbild
Das Abkommen mit der Republik Moldau ist am 1. März 2019 in Kraft getreten. Es entspricht in vielen Punkten dem deutsch-brasilianischen Abkommen. So verbleibt es etwa im Falle einer Arbeitnehmer-Entsendung von Deutschland nach Moldau für höchstens 24 Monate bei der Beitragszahlung zur deutschen Sozialversicherung. Geht es um die deutsche Rente, werden nicht nur Versicherungszeiten in Moldau, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz für die Anspruchsprüfung berücksichtigt. Für den moldauischen Rentenanspruch berücksichtigt der moldauische Versicherungsträger neben deutschen Versicherungszeiten auch Zeiten in den Staaten, mit denen die Republik Moldau Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat. Voraussetzung dazu: Deutschland hat mit diesen Staaten gleichartige Abkommen oder es handelt sich um EU-Mitgliedstaaten.
Besonders zu beachten:
Seit dem 1. Juni 2020 hat die Republik Moldau mit der Türkei ein gleichartiges Sozialversicherungsabkommen geschlossen, so dass für den deutschen und den moldauischen Rentenanspruch zusätzlich auch Versicherungszeiten in der Türkei berücksichtigt werden können.
Portugal: Soziale Sicherheit in einem vereinten Europa
Im Verhältnis zu Portugal wendet die DRV Nordbayern die maßgebenden Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit an. Diese Regelungen stellen sicher, dass Versicherungszeiten aus verschiedenen EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zusammengezählt werden, um Rentenansprüche zu ermöglichen. Das gilt auch im Falle von wechselnden Beschäftigungen in mehreren Ländern.
War ein Arbeitnehmer zum Beispiel in Deutschland, Portugal und der Schweiz versicherungspflichtig beschäftigt, berücksichtigt jedes Land bei der Prüfung des Rentenanspruchs auch die Versicherungszeiten der anderen Länder. Die Kommunikation mit den portugiesischen Trägern der sozialen Sicherheit und uns erfolgt inzwischen voll elektronisch über das Verfahren EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information).
Im Jahr 2024 wurden zwei deutsch-portugiesische Beratungstage abgehalten:
12. bis 14. März 2024 in München
24. bis 26. September 2024 in Lissabon
Rumänien: Rentenrecht und Fremdrentengesetz vereint
Auch für Rumänien gelten die EU-Koordinierungsvorschriften. Diese Regelungen stellen sicher, dass Versicherungszeiten aus verschiedenen EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zusammengezählt werden, um Rentenansprüche zu ermöglichen. Meist bearbeiten wir Fälle, in denen Versicherte aus Rumänien als Vertriebene oder Spätaussiedler nach Deutschland kamen und Rentenansprüche haben. Die Kommunikation mit den rumänischen Trägern der sozialen Sicherheit und uns erfolgt inzwischen ebenfalls über das EESSI Verfahren.
Rumänische Versicherungszeiten spielen dabei für Vertriebene oder Spätaussiedler eine doppelte Rolle:
Zum einen werden sie im Rahmen der europäischen Vorschriften beim rumänischen Rententräger dokumentiert. Zum anderen werden sie nach dem Fremdrentengesetz in Deutschland wie deutsche Versicherungszeiten anerkannt, mit Anrechnung auf die deutsche Rente. Wenn beide Länder Leistungen zahlen, sieht das Fremdrentengesetz eine Kürzung der deutschen Rente vor, um eine Doppelleistung zu vermeiden.
Türkei: Soziale Sicherheit grenzüberschreitend gestaltet
Innerhalb der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung ist die DRV Nordbayern für alle Rentenfälle zuständig, die einen Bezug zur Türkei aufweisen. Das sind zum einen Rentenanträge von Versicherten, die in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, jedoch in der Türkei wohnen. Zum anderen wird die DRV Nordbayern auch für alle diejenigen tätig, die zwar in Deutschland wohnen, aber in der Türkei Rentenversicherungsbeiträge entrichtet haben. Die Staatsangehörigkeit des Betroffenen spielt hierbei keine Rolle.
Weiterhin bearbeitet die DRV Nordbayern Anträge auf Erstattung der deutschen Beiträge (Arbeitnehmeranteile) für die in ihre Heimat zurückgekehrten türkischen Staatsangehörigen, wenn sie ihren Wohnsitz im Heimatland genommen haben und seit dem letzten deutschen oder türkischen Pflichtbeitrag 24 Kalendermonate vergangen sind.
Im Jahr 2024 wurden vier deutsch-türkische Beratungstage abgehalten:
23. bis 25. April 2024 in Düsseldorf
25. bis 27. Juni 2024 in Nevsehir
15. bis 17. Oktober 2024 in Berlin
19. bis 21. November 2024 in Balikesir
Weitere Informationen zu Rentenzahlungen und erteilte Rentenbescheide
Rentenzahlungen nach Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 Heimatstaat oder Drittstaat
| Anzahl | Zahlungen gesamt | |
|---|---|---|
| Brasilien | 680 | 4,2 Mio. € |
| Republik Moldau | 39 | 109,0 Tsd. € |
| Portugal | 22.962 | 152,4 Mio. € |
| Rumänien | 2.825 | 11,1 Mio. € |
| Türkei | 70.679 | 528,2 Mio. € |
Rentenzahlungen nach Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 Deutschland
| Anzahl | Zahlungen gesamt | |
|---|---|---|
| Brasilien | 701 | 4,7 Mio. € |
| Republik Moldau | 612 | 2,3 Mio. € |
| Portugal | 10.068 | 107,6 Mio. € |
| Rumänien | 15.920 | 185,2 Mio. € |
| Türkei | 80.026 | 861,4 Mio. € |
Erteilte Rentenbescheide im Jahr
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Brasilien | 198 | 232 |
| Republik Moldau | 321 | 319 |
| Portugal | 2.446 | 2.709 |
| Rumänien | 7.422 | 7.217 |
| Türkei | 12.616 | 12.906 |
Rentenkonto im Blick: Ihre Daten - Ihre Ansprüche
Versicherungskonten klären
Die DRV Nordbayern erfasst und vervollständigt alle relevanten Zeiten für Ihre Rente. 2024 wurden rund 45.000 Versicherungskontenbescheide und über 6.900 Ergänzungen (z.B. Kindererziehungszeiten) erstellt.
Frühzeitige Information für bessere Planung
Ab dem 27. Lebensjahr und erfüllter Wartezeit informiert die DRV Nordbayern regelmäßig über Rentenansprüche. Über 836.800 Renteninformationen wurden 2024 verschickt. Ab 55 Jahren ist auf Wunsch eine ausführliche Rentenauskunft möglich.
Auskünfte für Familiengerichte
Für Versorgungsausgleiche bei Scheidungen stellt die DRV Nordbayern 2024 6.549 Auskünfte bereit. Auch die anschließende Dokumentation im Versicherungskonto nach einer rechtskräftigen Scheidung wird von der DRV Nordbayern durchgeführt.
Informationen aus den Versicherungskonten
| 2023 | 2024 | |
|---|---|---|
| Kontenklärungen/-ergänzungen | 80.699 | 51.774 |
| Renteninformationen | 823.539 | 836.803 |
| Auskünfte an Familiengerichte | 6.414 | 6.549 |
| Versicherungsverläufe | 104.433 | 63.382 |
| Rentenauskünfte | 181.343 | 190.975 |