Geschäftsbericht 2024
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern stellt im digitalen Jahresbericht Kennzahlen, Ergebnisse und Geschichten des Jahres 2024 vor.
Information und Service
Auskunft und Beratung
Hohe Beratungsnachfrage 2024 mit Schwerpunkt auf Telefon und digitalen Angeboten
Auch im Jahre 2024 bestand bei den Versicherten und Rentnern ein großer Informationsbedarf zu Fragen aus dem Bereich der Sozialversicherung.
Wie in den Vorjahren war die telefonische Beratung auch weiterhin die Hauptberatungsform. Die Videoberatung erweiterte das Serviceangebot und wurde von den Kunden gut angenommen.
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Beratungsleistungen im Überblick |
2024 |
|---|---|
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insgesamt |
363.619 |
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Präsenzberatungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei Sprechtagen (einschließlich Betriebssprechtage) |
67.387 |
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Aufnahme von Anträgen |
23.831 |
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Telefonische Beratungen (einschließlich Servicetelefon) |
238.296 |
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Videoberatungen |
1.192 |
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Schriftliche Beratungen (einschließlich E-Mails) |
32.913 |
Im Jahr 2024 wurden bei Landratsämtern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen an 58 Orten insgesamt 965 Sprechtage abgehalten.
Darüber hinaus waren Berater bei den internationalen Beratungstagen Deutschland-Ungarn und Deutschland-Spanien in Nürnberg eingesetzt.
Im Rahmen des Firmenservices wurden 1.377 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Betriebssprechtagen unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz beraten.
Informationsveranstaltungen und Vorträge
Das Vortragsangebot der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern für Arbeitgeber und Betriebe sowie für Einrichtungen mit sozialpolitischer Zielsetzung wurde wieder stark nachgefragt. Neben den herkömmlichen Veranstaltungen in Präsenzform wurden Vorträge auch digital und regionsübergreifend abgehalten. In 2024 fanden insgesamt 111 Vortags- / Informationsveranstaltungen mit 4.189 Besuchern statt.
Messen
Die DRV Nordbayern war auch 2024 wieder bei der Verbrauchermesse Consumenta mit einem Informationsstand vertreten. Es wurden 2.446 Personen beraten.
Ehrenamtliche Versichertenberatende
Neben den hauptamtlichen Beraterinnen und Beratern in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen gibt es für Ratsuchende zusätzliche, ebenfalls kostenlose, Unterstützung im Ehrenamt: Ende 2024 waren 112 ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater für die DRV Nordbayern in ganz Franken tätig.
Hilfe für über 24.000 Ratsuchende
Über 24.000 Personen suchten Rat bei unseren ehrenamtlichen Helfern. Dabei nahmen die Ehrenamtlichen rund 7.800 Anträge auf Leistungen und zur Kontenklärung auf. Um das Ehrenamt mit dem nötigen Fachwissen auszustatten, finden regelmäßig Fortbildungen statt. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern können unter „Beratung und Kontakt“ die Kontaktdaten der Versichertenberaterinnen und Versichertenberater ermittelt werden. Hier findet man auch die Adressen unserer Auskunfts- und Beratungsstellen und Sprechtagsorte.
Seminare für die Verwaltungen in Nordbayern
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert die Versicherungsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Seminaren und Informationsveranstaltungen zu vielen Themen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu führte sie - gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund - im letzten Jahr acht Wochenseminare mit insgesamt 144 Teilnehmenden durch. Zusätzlich besuchten 130 Mitarbeitende der Gemeindeverwaltungen die Tagessseminare in Ober- Mittel- und Unterfranken.
Hier finden Sie die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV Nordbayern.
Prüfdienst
Prüfdienst: Sicherheit für alle
Eine solide Sozialversicherung funktioniert nur, wenn alle Beiträge korrekt gezahlt werden. Deshalb prüft die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern regelmäßig Unternehmen und Krankenkassen. Dies geschieht entweder direkt vor Ort oder digital über elektronisch unterstützte Betriebsprüfungen (euBP) - ein Verfahren, das bereits 76,4 Prozent aller Prüfungen ausmacht.
So wird sichergestellt, dass die Beiträge dort ankommen, wo sie hingehören.
Klare Prüfungen, fairer Beitrag:
Einzugsstellen im Blick
2024 prüfte die DRV Nordbayern 806 Einzugsstellen und weitere beitragspflichtige Stellen. Das Ergebnis: 1.800.615 Euro an Nachforderungen, Umbuchungen und Säumniszuschlägen wurden fällig.
Betriebsprüfungen - regelmäßig und flexibel
Jeder Arbeitgeber wird alle vier Jahre geprüft - insgesamt 19.374 Betriebe im Jahr 2024, davon 14.796 digital (euBP). Neben diesen turnusmäßigen Prüfungen werden die Betriebe auch Ad-hoc-Prüfungen unterzogen, beispielsweise bei Insolvenzeröffnungen oder Betriebsschließungen.
Dabei wurden rund 12,4 Millionen Euro an Nachforderungen erhoben, davon rund 5,5 Millionen Euro für die Rentenversicherung. Gleichzeitig erstatteten wir Betrieben rund 4 Millionen Euro an zu viel gezahlten Beiträgen zurück. Fair, transparent und zuverlässig.
| Betriebsprüfung | 2024 |
|---|---|
| Geprüfte Betriebe | 19.374 |
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Prüfquote Betriebe Deutsche Rentenversicherung Nordbayern | 100 Prozent |
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Prüfquote Betriebe Deutsche Rentenversicherung insgesamt | 100 Prozent |
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Beanstandungsquote Deutsche Rentenversicherung Nordbayern | 25,4 Prozent |
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Beanstandungsquote Deutsche Rentenversicherung insgesamt | 25,6 Prozent |
Anlassprüfungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
Im Rahmen der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung werden sogenannte Anlassprüfungen bei Anzeigen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Polizei, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft sowie auf Grund von Hinweisen anderer Stellen oder Personen (zum Beispiel Privatpersonen, andere Arbeitgeber) durchgeführt.
Im Jahr 2024 wurden 139 Betriebe geprüft, insgesamt 6.839.381 Euro Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgefordert und Säumniszuschläge in einer Summe von 3.671.012 Euro erhoben.
Künstlersozialabgabe: Prüfungspflicht für Unternehmen
Selbstständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert. Sie zahlen wie Arbeitnehmer nur den halben Beitrag. Die andere Hälfte des Beitrages wird über die Künstlersozialabgabe von den Verwertern sowie durch einen Bundeszuschuss aufgebracht.
Die Prüfdienste der Deutsche Rentenversicherung Nordbayern kontrollieren, ob Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, und zwar fristgerecht, vollständig und gemeldet.
2024 waren es 17.503 Betriebe, die diesbezüglich überprüft wurden. Die Nachforderungssumme beläuft sich auf 301.840 Euro. Die Beanstandungsquote lag bei 3,8 Prozent. Es ergab sich eine Gutschriftsumme von 28.859 Euro.
Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung
Die Arbeitgeberprüfungen für die gesetzliche Unfallversicherung wurden ebenfalls auf die gesetzliche Rentenversicherung übertragen.
Kleine Unternehmen, deren Beitrag im vorletzten Jahr vor der Prüfung 1,5 Prozent der Bezugsgröße nicht überstiegen hat, sind, bis auf eine von den Unfallversicherungsträgern festzulegende Stichprobe, von der Prüfung ausgenommen.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob das meldepflichtige Arbeitsentgelt korrekt der Unfallversicherung zugeordnet ist und ob es den passenden Gefahrtarifstellen entspricht. Die Ergebnisse der Betriebsprüfungen werden den Unfallversicherungsträgern übermittelt, die dann eigenständig die Beitragsbescheide erlassen.
Im Jahr 2024 meldete die DRV Nordbayern Entgeltdifferenzen von rund 43,0 Millionen Euro (positiv) und etwa 26,1 Millionen Euro (negativ).
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 6.388 Betriebe auf ihre Beitragspflichten zur Unfallversicherung überprüft. In Nordbayern lag die Beanstandungsquote bei 24,6 Prozent, bundesweit bei 29,1 Prozent. Die durchschnittliche Entgeltdifferenz pro Betrieb betrug in Nordbayern 10.820 Euro, im bundesweiten Durchschnitt 22.739 Euro.
Firmenservice
Frühzeitige Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Der Firmenservice bietet eine kostenfreie und neutrale Beratung für Arbeitgeber. Durch frühzeitige Information über Präventionsmaßnahmen werden so bestehende Beschäftigungsverhältnisse gesichert.
Im Modul "Gesunde Mitarbeitende" informiert die DRV Nordbayern über Leistungen wie beispielsweise RV Fit, Möglichkeiten der Umgestaltung von Arbeitsplätzen oder Qualifizierung von Mitarbeitenden, damit Arbeitgeber und Beschäftigte rechtzeitig von diesen Angeboten profitieren können und das Ziel "Prävention vor Reha vor Rente" erreicht wird. Zum Angebot des Firmenservices gehört auch die Unterstützung bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Damit soll Beschäftigten die längere Zeit arbeitsunfähig waren, die Rückkehr in den Beruf erleichtert werden. Die DRV Nordbayern hilft beim Aufbau eines Eingliederungsmanagements, informiert aber auch über mögliche und sinnvolle Rehabilitationsleistungen.
Kompetente Beratung in Betrieben zu Rente und Altersvorsorge
Der Firmenservice umfasst darüber hinaus - im Modul "Rente und Altersvorsorge" - die Beratung der Beschäftigten in den Betrieben bei Fragen zur Rente und Altersvorsorge, beispielsweise im Rahmen eines Betriebssprechtages. Die DRV Nordbayern informiert auch mit Fachvorträgen, teilweise online und auch mehrsprachig.
Schließlich ist die DRV Nordbayern im Modul "Meldungen und Beiträge zur Sozialversicherung" Ansprechpartner bei Fragen zur Beitragspflicht und zu Meldungen zur Sozialversicherung.
Passende Lösungen für den demografischen Wandel
Gerade kleine und mittlere Unternehmen unterstützt die DRV Nordbayern mit Informationen zu regionalen Entwicklungen. Die DRV Nordbayern gibt mit ihren Leistungsangebot die passenden Hilfestellungen, damit sie auch in Zukunft mit gesunden, leistungsfähigen und motivierten Mitarbeitenden optimal auf die Herausforderungen des demografischen Wandels reagieren können.
Informations- und Kommunikationstechnik
Digitale Verantwortung wächst weiter
IT ist längst mehr als reine Datenverarbeitung. Sie ist Rückgrat und Innovationstreiber für moderne Verwaltungsarbeit.
Die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unterstützt intern alle Bereiche mit digitalen Lösungen. Ziel ist es, Arbeitsprozesse zu modernisieren, digitale Verfahren auszubauen und den effizienten Einsatz der Technik zu gewährleisten. Dabei spielen nutzerfreundliche Bedienung, Ergonomie und Barrierefreiheit eine zentrale Rolle.
Gemeinsames Rechenzentrum stärkt Sicherheit und Effizienz
Aktuell wird unter Federführung der Deutschen Rentenversicherung Bund ein gemeinsames Rechenzentrum (RZ-DRV) aufgebaut mit Standorten in Berlin und Würzburg. Es soll den steigenden Anforderungen der IT-Landschaft gerecht werden, Schutz vor Cyberangriffen bieten und auch in Krisensituationen eine hohe Verfügbarkeit sicherstellen.
Im Rahmen der Vorbereitung für die Transition in das RZ-DRV wurden die Systemkomponenten des Kernsystems auf eine einheitliche gemeinsame Plattform konsolidiert.
Gemeinsam in die Zukunft
Die Träger der Regionen Süd (DRV Bayern Süd, DRV Nordbayern und DRV Schwaben) und Südwest (DRV Baden-Württemberg, DRV Hessen, DRV Rheinland-Pfalz und DRV Saarland) haben sich trägerübergreifend zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Dadurch wird eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit angestrebt.
Nach der erfolgreichen Konsolidierung des Rentenversicherungssystems auf einer gemeinsamen einheitlichen Plattform, folgt jetzt die Migration des gemeinsamen Archivs auf die modernere x86-Plattform.
Kooperation im Arbeitskreis für Datenverarbeitung
Die Arbeiten im Arbeitskreis für Datenverarbeitung (AKD), dem neben der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern noch die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Rheinland-Pfalz sowie Schwaben angehören, wurden im Jahr 2024 nach über 57 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit in die Interessengemeinschaft der Großregion Süd-Südwest überführt.
Moderne IT-Systeme für eine leistungsfähige Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung modernisiert ihre IT umfassend, um effizienter und nutzerfreundlicher zu werden.
Das Projekt "rvEvolution" ist eines der größten IT-Projekte Deutschlands. Ziel ist ein schnelles, einfaches und benutzerfreundliches System. Die Transformation von rvSystemen (das gemeinsame Rentenversicherungs-System) in rvSystem Modem ist eine größere Herausforderung. 2024 lag ein Fokus im rvSystem auf der Umsetzung gesetzlicher Änderungen im Bereich Erwerbsminderungsrente.
gbws: das gemeinsame betriebswirtschaftliche System
Das System gbws mit den Bausteinen zur Klinikinformation, Personalmanagement und Finanzwirtschaft wird laufend erweitert und kommt inzwischen auch in 36 Reha-Kliniken zum Einsatz. 2024 wurde das Single-Sign-On im Mitarbeiterportal umgesetzt.
IT-Sicherheit im Fokus
Umfassende Sicherheitsmaßnahmen sorgen dafür, dass IT-Umgebungen und Netzwerke der Deutschen Rentenversicherung bestmöglich geschützt sind und höchsten Datenschutzanforderungen entsprechen. Das gilt auch für die Trägerstandorte der DRV Nordbayern.
Datenschutz und Informationssicherheit
Datenschutz ist gesetzliche Pflicht und ethische Verantwortung zur Stärkung des Vertrauens der betroffenen Personen in die Institution
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern verarbeitet in ihrer Eigenschaft als Sozialleistungsträger und Arbeitgeber Sozialdaten, Mitarbeiterdaten und sonstige personenbezogene Daten. Ein sorgfältiger Umgang mit diesen Daten ist für die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern als datenschutzrechtlich Verantwortlichem selbstverständlich. Die Datenschutzbeauftragte berät die Verantwortlichen, sensibilisiert die Mitarbeitenden und überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Im Jahr 2024 haben sich die Datenschutzbeauftragte (nach DSGVO) und ihre Mitarbeitenden unter anderem mit folgenden Themen beschäftigt:
- Aufbau und Etablierung eines datenschutzrechtlichen Risikomanagements bei der DRV Nordbayern unter Berücksichtigung der Informationssicherheit
- Datenschutzrechtliche Begleitung von Forschungsvorhaben mit Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern
- Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Verarbeitungstätigkeiten, um den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.
- Über die Neuvergabe bzw. die Änderung von Zugriffsberechtigungen für verschiedene Verfahren wurde entschieden. Hierbei wurde besonders auf die Prüfung der Erforderlichkeit der Zugriffsberechtigungen zur Aufgabenerfüllung Wert gelegt.
- Datenschutzrechtliche Anforderungen in Zusammenhang mit den anderen beteiligten RV-Trägern wurden im Rahmen der Beschaffung einer Beihilfesoftware erarbeitet.
- Datenschutzrechtliche Betreuung von Befragungen bei Mitarbeitenden der DRV Nordbayern, z. B. i. R. von Projektarbeiten, einer Masterarbeit oder im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Aktualisierung des "Stichwortverzeichnisses Datenschutz“, das bestimmte Begriffe im Zusammenhang mit dem Datenschutz kurz erläutert und Hinweise auf weiterführende Literatur in alphabetischer Reihenfolge liefert sowie Hinweise zur Einordnung und Beantwortung von Anfragen/Auskunftsersuchen dritter Stellen oder Personen gibt.
Informationssicherheit - Schutz der Systeme im Fokus
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern trägt Verantwortung für besonders sensible technische Infrastrukturen. Als Betreiber einer solchen Struktur (KRITIS) erfüllt sie höchste Sicherheitsanforderungen zum Schutz der IT-Systeme und Daten. Gesetzliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene, etwa durch das NIS2-Umsetzungsgesetz, stärken die Maßnahmen für Cybersecurity, Risikomanagement und behördliche Zusammenarbeit.
Die Pflichten als KRITIS-Betreiber beginnen mit der Identifikation als Kritische Infrastruktur, gefolgt von Meldepflichten, der Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen bis zu regelmäßigen Prüfungen und Nachweisen. Im eigenen Geltungsbereich – der kritischen Dienstleistung - müssen Unternehmen und Institutionen die vom BSI vorgegebene Reifegrade umsetzen.
Die NIS-2-Richtlinie ist seit Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft, das NIS2UmsuCG zur nationalen Umsetzung wird voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 in Deutschland in Kraft treten. Es überführt die EU-Mindeststandards für Cybersecurity der NIS2-Richtlinie in deutsche Gesetzgebung. Sie spezifiziert die Anforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen für Unternehmen und Organisationen, insbesondere in kritischen Sektoren und verpflichtet diese Einrichtungen zu konkreten Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagement, Meldepflichten und fördert Zusammenarbeit mit Behörden zur Stärkung der Cybersicherheit.
Informationssicherheit umsetzen und leben
Die Informationssicherheits-Policy der Deutschen Rentenversicherung ist die Leitlinie zur Sicherheitsstrategie und zielt in ihrer regelmäßigen Fortschreibung darauf ab, den aufgezeigten gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ziel ist es, einen angemessenen Schutz für alle Informationen der DRV Nordbayern und im Kontext der gesamten Deutschen Rentenversicherung nach IT-Grundschutz zu erreichen. Die Umsetzung erfolgt trägerspezifisch und obliegt der Informationssicherheitsbeauftragten.
Kennzahlen 2024 im Überblick
| Zahl der Versicherten | 1.727.991 |
| Rentenbestand | 863.620 |
| Rentenanträge | 70.473 |
| Reha-Anträge | 66.752 |
| Gesamtzahl der Beschäftigten | 3.041 |
| Einnahmen | 11.479 Mio. € |
| Ausgaben | 11.479 Mio. € |
Organigramm
Wichtige Neuerungen für Versicherte und Rentner
Das ändert sich 2024 für Rentnerinnen, Rentner und Versicherte
Auch 2024 bringt wichtige Neuerungen in der gesetzlichen Rente. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Spürbare Rentenerhöhung ab Juli
Drei Faktoren bestimmen grundsätzlich die Höhe der jährlichen Rentenanpassung:
- Der Lohnfaktor mit der Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttoentgelte
- Der Beitragssatzfaktor mit den Belastungsveränderungen bei den Altersvorsorgeaufwendungen (Beitragssatz zur Rentenversicherung und privater Altersvorsorgeanteil zur Riester-Rente)
- Der Nachhaltigkeitsfaktor mit den Änderungen im Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern
Die Renten stiegen zum 1. Juli – erstmals einheitlich in ganz Deutschland - um 4,57 Prozent. Damit erhöhte sich der aktuelle Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Zum ersten Mal griff außerdem die 2018 beschlossenen Niveausicherungsklausel ("Haltelinie“). Das Sicherungsniveau vor Steuern lag so bei 48%.
Schluss mit Ost und West: einheitliche Rentenberechnung kommt
Bis zum 30.06.2024 wurde bei der Rentenberechnung in Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost) unterschieden. Ab 01.07.2024 gibt es nur noch Entgeltpunkte und somit keine getrennte Berechnung von „Ost-“ und „West-Rente“ mehr.
Später in Rente, die Altersgrenze steigt weiter
Auf dem Weg zur Rente mit 67 erhöht sich das Eintrittsalter für die Regelaltersrente um einen weiteren Monat. Für Versicherte, die 1958 geboren sind, steigt damit die Regelaltersgrenze auf 66 Jahre. Versicherte mit einer Mindestversicherungszeit von 45 Jahren können mit der "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" bereits deutlich früher abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter für diese Rente wird stufenweise auf das Alter 65 angehoben. So erhöht sich die Altersgrenze für 1960 geborene Versicherte für diese Rente auf 64 Jahre und 4 Monate.
Verlängerung der Zurechnungszeit
Das Ende der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten lag früher bei 62 Jahren und 3 Monaten und wurde für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf das Alter 65 Jahre und 8 Monate verlängert. Anschließend wird das Ende der Zurechnungszeit von 2020 bis 2031 schrittweise auf das Alter 67 angehoben. Entsprechendes gilt für die Renten wegen Todes.
Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente oder Tod im Jahr 2024 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 1 Monat.
Hinzuverdienstgrenzen bleiben wichtig
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung betrugen für das Kalenderjahr 2024
- bei Renten wegen voller Erwerbsminderung 18.558,75 Euro
- bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung mindestens 117,50 Euro; über die obligatorische individuelle Berechnung kann sich auch eine höhere Grenze ergeben
Eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit neben einer Rente wegen Erwerbsminderung ist davon unabhängig nur im Rahmen des vom Rentenversicherungsträger festgestellten medizinischen Leistungsvermögens möglich. Andernfalls kann der Anspruch auf die Rente wegfallen.
Höhere Erwerbsminderungsrenten ab Juli 2024
Renten wegen Erwerbsminderung, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten, die zwischen 2001 und 2018 begonnen haben und nicht oder nur teilweise von der Verlängerung der Zurechnungszeit profitiert haben, werden seit dem 1. Juli 2024 um einen Zuschlag erhöht. Der Zuschlag beträgt
- 7,5 Prozent, wenn die Rente in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 begonnen hat und
- 4,5 Prozent, wenn die Rente in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat.
Bei Hinterbliebenenrenten darf aber keine Versichertenrente unmittelbar vorausgegangen sein und die Versicherten dürfen nicht nach Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten verstorben sein.
Für Folgerenten gilt:
Der Zuschlag wird auch zu Altersrenten ermittelt, die auf eine der oben genannten Renten wegen Erwerbsminderung oder Erziehungsrenten lückenlos folgen und am 1. Juli 2024 gezahlt werden. Zudem wird der Zuschlag zu einer Hinterbliebenenrente ermittelt, die am 1. Juli 2024 gezahlt wird und lückenlos an eine zuvor genannte Rente wegen Erwerbsminderung oder eine zuvor genannte Altersrente anschließt.
Folgt auf eine Rente mit Zuschlag eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente, wird der Zuschlag in diese Rente in gleicher Höhe übernommen. Hiervon werden auch Fälle erfasst, in denen diese Folgerenten nicht unmittelbar anschließen. Eine nachfolgende Hinterbliebenenrente darf aber keine "verlängerte“ Zurechnungszeit enthalten.
Seit dem 1. Juli 2024 wird der Zuschlag vereinfacht aus dem Zahlbetrag der Rente und vom Renten Service der Deutschen Post AG getrennt von der Rente ausgezahlt, solange auch weiterhin der Rentenanspruch besteht. Zum 1. November 2025 ist die "Zusammenlegung“ des Zuschlags mit der Rente vorgesehen.
Arbeitsprobe ab 2024 erleichtert Rückkehr
Seit 1. Januar 2024 können Beziehende von Erwerbsminderungsrenten die sogenannte Arbeitserprobung für die Möglichkeit einer erfolgreichen Rückkehr in den Arbeitsmarkt nutzen.
Sie können jetzt probeweise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit zeitlich ausweiten, ohne dadurch ihren Rentenanspruch zu gefährden. In einem Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten bleibt der Rentenanspruch unabhängig vom zeitlichen Umfang der ausgeübten Erwerbstätigkeit bestehen. Der Zeitraum von 6 Monaten kann im Einzelfall aber auch verkürzt oder sogar verlängert werden. War die Arbeitserprobung erfolgreich und die Erwerbstätigkeit wird weiter ausgeübt, prüft die Rentenversicherung, ob die Rente für die Zukunft weiter zusteht. Eine Rückforderung für die Vergangenheit erfolgt nicht. Der durch die Erwerbstätigkeit erworbene Verdienst wird wie üblich beim Überschreiten bestimmter Grenzen auf die Erwerbminderungsrente angerechnet.
Steueranteil bei Renten steigt langsamer
Durch das am 27. März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil langsamer als ursprünglich geplant, nämlich rückwirkend ab dem Jahr 2023 für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um einen halben Prozentpunkt. Menschen, die 2023 in Rente gegangen sind, müssen deshalb nicht 83 Prozent ihrer Rente versteuern, sondern nur noch 82,5 Prozent.
Der Besteuerungsanteil steigt deshalb erst im Jahr 2024 auf 83 Prozent und 2025 auf 83,5 Prozent. Komplett zu versteuern sind Renten durch das Wachstumschancengesetz ab dem Renteneintrittsjahr 2058. Ursprünglich wäre dies bereits im Jahr 2040 der Fall gewesen.
Beitragssatz bleibt stabil - Höhere Beitragsbemessungsgrenze
Der Beitragssatz betrug in der allgemeinen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2024 weiterhin 18,6 %. Für gut Verdienende im Westen Deutschlands erhöhte sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von 7.300 Euro monatlich auf 7.550 Euro. In den neuen Bundesländern stieg die Beitragsbemessungsgrenze von 7.100 Euro monatlich auf 7.450 Euro.
Mehr verdienen mit Minijob und Midijob
Der Mindestlohn erhöhte sich zum 1.Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Dadurch stieg zum 1.Januar 2024 auch die monatliche Entgeltgrenze für Minijobber von 520 Euro auf 538 Euro. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich als Midijobber lag dementsprechend 2024 vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat beträgt.
Digitale Betriebsprüfung kommt, die Vorbereitung läuft
Die Entwicklungen für die Digitale Prüfdienstakte (DiPA) liegen im Zeitplan. In der Zeit vom 14.10.2024 bis 29.11.2024 fanden in Berlin Multiplikatorenschulungen für alle Träger der Rentenversicherung statt.