Deutsche Rentenversicherung

Fachinformation 04/2021: "Plattformarbeit und soziale Absicherung"

Stand 26.10.2021 Kostenlos

Was früher Kleinanzeigen in der Tageszeitung waren, sind heute sogenannte Plattformen im Internet. Hierzu werden Webseiten betrieben, auf denen Angebot und Nachfrage zusammenkommen.

Nimmt eine Person ein Angebot an, wird sie meist im Rahmen einer sogenannten Plattformarbeit tätig. Diese ermöglicht es, sehr flexibel zu arbeiten. Aus diesem Grund wird sie oft dafür genutzt, das Einkommen aufzubessern.

Da Plattformarbeiter jedoch regelmäßig nicht abhängig beschäftigt, sondern selbständig tätig sind, werden diese Einnahmen nicht vom deutschen Sozialversicherungssystem erfasst. Dies hat zur Folge, dass eine Lücke in der sozialen Absicherung entstehen kann. Um dem entgegenzuwirken, werden verschiedene Ansätze verfolgt. Die Bundesregierung plant beispielsweise eine Verpflichtung für selbständig Tätige, in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine geeignete insolvenzsichere Vorsorge einzuzahlen.

Der Arbeitswissenschaftler Enzo Weber versucht, dieses Problem mit seinem Modell der „Digitalen Sozialen Sicherung“ zu lösen. Insgesamt scheinen die meisten Lösungsversuche jedoch zu kurz gedacht. Zum einen werden Plattformarbeiten schon jetzt überwiegend länderübergreifend durchgeführt und sind somit auf nationaler Ebene kaum überprüfbar. Zum anderen wird sich die digitale Arbeit auch künftig weiterentwickeln. Sinnvoll erscheint deshalb eine Lösung, die auf einer internationalen Ebene basiert und flexibel auf den weiteren digitalen Wandel reagieren kann. Wie genau das Ergebnis aussehen wird, weiß noch nicht einmal das World Wide Web.

Herunterladen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK