Selbstverwaltung, Geschäftsleitung und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz trauern um den langjährigen stellvertretenden Geschäftsführer Dr. Lothar Florian. Er ist am 8. Dezember verstorben.
Nach drei Jahren Bauzeit hat heute die Drei-Burgen-Klinik in Bad Kreuznach ihren Erweiterungsbau eingeweiht. Nun stehen zusätzlich 36 Patientenzimmer und 10 Plätze für die ganztägige ambulante Reha zur Verfügung.
Am Freitag, 29. November, findet bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Eichendorffstraße 4-6 in Speyer, eine öffentliche Sitzung der Vertreterversammlung statt.
Noch bis zum 31. Dezember 2019 können Riester-Sparer die staatlichen Zulagen für 2017 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Danach verfällt der Anspruch auf die Zulagen für 2017.
Wer Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung erwarten kann und Hilfe benötigt, muss nicht immer persönlich zur Rentenversicherung kommen. Vieles geht schnell und unkompliziert mit ein paar Klicks über www.drv-rlp.de
Die meisten wissen es: Wer vorzeitig in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Diese kann man aber ganz oder teilweise ausgleichen, wenn man zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Möglich ist das ab dem 50. Lebensjahr.
Unser Fazit nach zwei Jahren Flexirente: Viele Versicherte interessieren sich für den flexiblen Übergang vom Beruf in die Rente. Beratungen dazu sind intensiv.
Wir bescheinigen Ihnen die Rentenhöhe, wenn Sie als Rentner eine Steuererklärung für 2018 abgeben müssen. Anfordern können Sie die Bescheinigung ganz einfach online oder telefonisch.
Ein erfreuliches Plus für die Rentnerinnen und Rentner, ein denkwürdiges Jubiläum und ein Blick auf die Zukunft der Sozialwahlen - das waren heute die Themen für die Vertreterversammlung in Andernach. Das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz befasste sich auch mit den Geschäftszahlen des ersten Halbjahres.rozent mehr.
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2018 können Sie noch bis zum 1. April zahlen. Wichtig ist dieser Termin für alle, die sich mit freiwilligen Beiträgen den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten.